
Justiziar/Leiter Recht
Der Rechtsausschuss im Bundestag hat sich am 23. Juni mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und mietpreisrechtlichen Anträgen der Opposition befasst. BFW-Präsident Dirk Salewski vertrat als Sachverständiger die Immobilienverbände der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID).
Sein Appell: „…Verlängern Sie die Mietpreisbremse nicht. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung, sondern durch Angebot. Und dieses Angebot schaffen wir – wenn man uns lässt…“ Die BID-Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.
Grundlage der öffentlichen Anhörung sind ein Gesetzentwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322), der auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse zielt, sowie der Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) von Bündnis 90/Die Grünen, der unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vorsieht, und ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).
Weitere Informationen zur Anhörung im BFW-Newsroom hier und hier.
Hier das Eingangsstatement von Dirk Salewski in der Anhörung zum Nachlesen:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ich danke Ihnen für die Einladung zu dieser Anhörung. Ich spreche heute zu Ihnen als Vorsitzender der BID-Verbände BFW, GdW, IVD, VDIV, vdp und ZIA. Ich bin, wie Sie vielleicht wissen, kein Jurist, sondern Unternehmer. Ich baue Wohnungen – große Quartiere, bezahlbar, nachhaltig, für breite Bevölkerungsschichten. Und ich spreche heute für viele, die genau das auch tun, und es in Zukunft vielleicht nicht mehr können, wenn der Gesetzgeber so weitermacht wie bisher.
Die Mietpreisbremse wurde 2015 als vorübergehende Maßnahme eingeführt. Heute, zehn Jahre später, ist sie zum Dauerzustand geworden – ohne dass die eigentlichen Ursachen des Wohnungsmangels, nämlich der fehlende Wohnungsneubau, wirksam vorangebracht worden sind. Und genau das ist das Problem: Die Mietpreisbremse war als vorübergehendes Schmerzmittel zur Symptombekämpfung gedacht – zur Flankierung einer Wohnungsbauoffensive. Diese hat nicht stattgefunden. Ganz im Gegenteil, wir befinden uns in einer veritablen Krise.
Wir diskutieren über eine weitere Verlängerung und sogar Verschärfung der Mietpreisbremse – mitten in einer Wohnungsbaukrise. Die Mietpreisbremse wirkt in dieser Lage wie ein Brandbeschleuniger. Sie verunsichert Investoren, verhindert Wohnungsneubau und Sanierung, verschärft den Mangel.
Das Ziel der Mietpreisbremse ist klar: Sie soll Mieten auf ein sozialverträgliches Maß begrenzen und Verdrängung verhindern. Dieses Ziel wird nicht erreicht. Die Mietpreisbremse ist nicht geeignet, Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für alle zu sichern. Bei 500 Bewerbern für eine Wohnung gehen weiterhin 499 leer aus – egal ob mit oder ohne Mietpreisbremse. Der mit der besten Bonität bekommt die Wohnung – das ist meist nicht die Krankenschwester, sondern der Chefarzt oder seine wohlsituierten Kinder. Soziale Ungerechtigkeit bleibt – oder wird sogar verstärkt.
Und jetzt zur verfassungsrechtlichen Dimension:
Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 betont: Die Mietpreisbremse ist nur dann zulässig, wenn sie befristet bleibt. Sie muss mit einer Wohnungsbauoffensive einhergehen. Beides ist nicht erfüllt. Stattdessen wurde sie bis 2025 verlängert – und weitere Eingriffe kamen hinzu: Kappungsgrenzen, Modernisierungsdeckel und Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. In der Summe entsteht ein immer tieferer Eingriff in die Eigentumsrechte – ohne ausreichende verfassungsrechtliche Gesamtabwägung.
Die Mietspiegel basieren heute auf einem sechsjährigen Betrachtungszeitraum – nicht mehr auf vier Jahren, wie es das Gericht 2019 noch akzeptiert hat. Die Befristung bis 2020 ist längst überschritten. Wir sind der festen Überzeugung, dass das Bundesverfassungsgericht die Mietpreisbremse in der verlängerten Fassung nicht mehr billigen würde.
Ein weiterer Punkt: Die Mietpreisbremse hat verfassungsrechtlich fragwürdige Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Neben den gedeckelten Mieten im laufenden Mietverhältnis sind auch alle Wiedervermietungsmieten gedeckelt. Die ortsübliche Vergleichsmiete entfernt sich damit immer weiter von der Marktmiete. Das untergräbt die Grundlage für Mieterhöhungen im Bestand und gefährdet die wirtschaftliche Tragfähigkeit. Die gesetzlich vorgesehene Balance zwischen Mieterschutz und Eigentumsschutz wird ausgehöhlt.
Und schließlich: Eine Einschränkung der Neubauausnahme wäre ein direkter Angriff auf die Investitionssicherheit. Wer 2015 ein Projekt geplant hat, hat sich auf geltendes Recht verlassen. Ein rückwirkender Eingriff zerstört Vertrauen – und verhindert neue Projekte. Die wirtschaftliche Tragfähigkeit hängt für viele Vermieter davon ab, dass Neubauten mit höheren Mieten die geringeren Renditen älterer Bestände ausgleichen. Diese Balance wird gestört und gefährdet so die gesamte Bestandsentwicklung – auch im Hinblick auf Klimaschutz und energetische Sanierung.
Die EU-Kommission hat es in ihrem aktuellen Länderbericht deutlich gesagt: Übermäßige Mietregulierung verhindert dringend benötigte Investitionen. Deutschland fehlen bis zu 600.000 Wohnungen. Und trotzdem diskutieren wir über neue Hürden statt über Lösungen.
Deshalb mein Appell an Sie: Verlängern Sie die Mietpreisbremse nicht. Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung, sondern durch Angebot. Und dieses Angebot schaffen wir – wenn man uns lässt.
Vielen Dank.
- Franco Höfling
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