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TKG-Novelle passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKModG) zugestimmt. Danach wird das bisherige System der Betriebskostenumlage abgeschafft und durch Regelungen für den Ausbau neuer Glasfasernetze ersetzt. Das Gesetz tritt in dem für die Immobilienwirtschaft relevanten Teil am 1. Dezember 2021 in Kraft.

In einer vom Bundesland Nordrhein-Westfalen initiierten Entschließung weisen die Länder jedoch darauf hin, dass weiteres Verbesserungspotential bestehe, welches in der Zukunft zu untersuchen und gegebenenfalls gesetzgeberisch aufzugreifen sei. Sie bitten insbesondere um Prüfung, ob das Gesetz zu einer stärkeren finanziellen Belastung von Mieterinnen und Mietern führt. Hintergrund ist die darin enthaltene Streichung des so genannten Nebenkostenprivilegs. Danach konnten Vermieter bislang monatliche Kosten der Kabelfernsehversorgung über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen. Des Weiteren bezweifelt der Bundesrat die Vereinbarkeit von Neuregelungen zum Roaming mit europarechtlichen Vorgaben. Die Entschließung ging an die Bundesregierung. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Präsentation und Mitschnitt der BFW-Infoveranstaltung zur TKG-Novelle vom 26.04.2021 sowie die BFW-Mitgliederinfo vom 30.04.2021 sind im Mitgliederbereich der Homepage des BFW Bundesverbandes abrufbar. Gern aber auch auf Anforderung per Email.

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