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Mietenstopp in Bayern gestoppt: Jetzt Rückkehr zum Dialog!

„Nein, die Entscheidung durfte niemanden wirklich überraschen: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Mietenstopp-Volksbegehren Mitte Juli gestoppt. Für die obersten Verfassungsrichter des Bundeslandes war glasklar: Der Gesetzentwurf der Initiative ist mit dem Bundesrecht unvereinbar, weil dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz fehlt.

Damit bestätigte das Gericht die Position des Landesinnenministeriums – und die Auffassung der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland, die immer wieder auf die Zuständigkeit der Bundesebene hingewiesen hatte.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Mieter und Vermieter lösen Probleme am besten gemeinsam!

BFW-Präsident Andreas Ibel

Nun ist es höchste Zeit, zum Dialog und zu einer lösungsorientierten Diskussion, wie der Mangel an bezahlbarem Wohnraum wirklich beseitigt werden kann, zurückzukehren. Die Immobilienwirtschaft ist sich mit den Mieterinnen und Mieter einig: Wohnen muss bezahlbar bleiben! Zudem hat die Corona-Pandemie gezeigt: Die Immobilienunternehmen nehmen ihre soziale und gesellschaftliche Verantwortung wahr. Mieter und Vermieter lösen aufkommende Schwierigkeiten am Besten in gegenseitigem Einvernehmen.

Diese Sozialpartnerschaft darf aber nicht durch Verbote oder klassenkämpferische Ansätze, die die Immobilienwirtschaft als Feindbild stilisiert, auseinander dividiert werden. Weder ein Mieten-Stopp, noch eine Mietpreisbremse oder ein Mietendeckel können den angespannten Miet- und Wohnungsmarkt wieder ins Gleichgewicht bringen. Durch immer stärkere mietrechtliche Regulierung wird keine einzige Wohnung gebaut. Eine Trendwende gelingt nur durch eine Ausweitung des Angebots. Deshalb muss Bauen günstiger, einfacher und schneller werden, damit auch Wohnen wieder günstiger wird!

Vor allem aber brauchen wir Planungs- und Rechtssicherheit, damit Bauherren verstärkt in den Wohnungsbau investieren können. Die Einführung verfassungswidriger Landesregelungen hingegen verunsichert Vermieter und Mieter und erschwert Investitionen in den Neubau, statt ihn zu erleichtern.

Auch wenn die Entscheidung des Bayerischen Gerichts nur das dortige Volksbegehren betrifft, lässt sich die Eindeutigkeit der Begründung auf die Berliner Rechtslage übertragen. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, dass das Land Berlin die Anwendung des Mietendeckel-Gesetzes bis zu einer abschließenden rechtlichen Klärung aussetzt.

Vom Mietendeckel profitieren vor allem wohlhabende Mieter in guten Lagen, nicht aber die bedürftigen Mieter!

BFW-Präsident Andreas Ibel

So hat der Mietendeckel in der Bundeshauptstadt schon jetzt verheerende Folgen für bestandserhaltende und energetische Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und für die Bauwirtschaft. Laut einer jüngsten Umfrage haben 70 Prozent der befragten Immobilienunternehmen in Berlin drei Viertel ihrer geplanten Investitionen in den Wohnungsbestand aufgegeben.

Auch Genossenschaften und kommunale Unternehmen ächzen unter der Belastung. Dabei stehen für Bestandshalter die größten Belastungen noch aus, da die zweite Stufe des Mietendeckels Vermieter ab November zur Absenkung der Mieten verpflichtet. Eine Absenkung, von der in erster Linie wohlhabendere Mieter in guten Lagen, nicht aber die bedürftigen Mieter profitieren!

Angesichts des Urteils des bayerischen Verfassungsgerichtshofs wäre es unverantwortlich, weiterhin auf Utopien und Ideologien zu setzen, statt die Ursachen für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum gemeinsam anzupacken. Dialog statt Verbot, Miteinander statt Gegeneinander – das ist jetzt das Gebot der Stunde!

Die Kolumne von BFW-Präsident Andreas Ibel erschien in der September-Ausgabe des Bundesbaublattes.

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