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Heizkostenverordnung: Bundesrat entscheidet über Änderungen

Der Bundesrat stimmt am Freitag (05.11.21) über Änderungen bei der Heizkostenverordnung ab. Im Kern geht es für Immobilienunternehmen um die verpflichtende Funkablesung von Heizkostenverteilern und unterjährige Verbrauchsinformationen an Mieterinnen und Mieter. Hauptkritikpunkt des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen ist, dass die maßgeblichen europarechtlichen Prämissen nicht beachtet werden. Sie schreiben für die nationale Umsetzung der Energieeffizienzrichtline Verhältnismäßigkeit und Kosteneffizienz vor.

Für Vermieterinnen und Vermieter entsteht jedoch mit der Änderung der Heizkostenverordnung ein höherer Aufwand, ohne dass signifikant zu mehr Energieeffizienz beigetragen wird. In Deutschland werden Betriebs- und Heizkosten bereits jährlich abgerechnet, so dass die noch bestehenden Einsparpotentiale durch Funkablesung und weitere Informationspflichten so gering sind, dass sie den entstehenden Aufwand kaum rechtfertigen. Die im Verordnungsentwurf angenommene Kostenneutralität für Mieterinnen und Mieter ist ebenfalls zweifelhaft, weil sich Verwaltungsaufwand und Investitionskosten erhöhen werden.

Keine erhheblichen Nachbesserungen des Verordnungsentwurfs

Diese vom BFW vorgetragenen Kritikpunkte hat unter anderem auch der federführende Wirtschaftsausschuss im Bundesrat gesehen. Für erhebliche Nachbesserungen des Verordnungsentwurfes hat es dann jedoch leider nicht gereicht. Immerhin empfiehlt der Wirtschaftsausschuss, die Neuregelungen bereits nach drei Jahren und nicht wie vorgesehen erst nach fünf Jahren zu evaluieren. Wohin die Reise nach der Evaluation jedoch gehen könnte, geht aus dem gemeinsamen Entschließungsantrag des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hervor. Dieser Entschließungsantrag sieht vor, dass nach einer Evaluation die Notwendigkeit einer Deckelung von Mehrkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher geprüft wird. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Eine BFW-Mitgliederinformation folgt nach der Zustimmung des Bundesrates.

Heizkostenverordnung: Fernablesbarkeit und neue Informationspflichten

Mit der Novelle der Heizkostenverordnung sollen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt werden. Die EED sieht vor, dass neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung fernablesbar sein müssen. Bereits installierte Geräte müssten nach dem Entwurf bis zum 1. Januar 2027 mit der Funktion der Fernablesbarkeit nachgerüstet oder ersetzt werden, sofern dies technisch machbar ist und nicht durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führt. Ferner müssen Vermieter den Mietern in den Fällen, in denen fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden, ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung mindestens zweimal im Jahr, ab dem 1. Januar 2022 während der Heizperiode mindestens monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bereitstellen. Fehlerhafte Informationen sollen den Mieter berechtigen, die Heizkosten um 3% zu kürzen.

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