Markt Bautätigkeit Kran Baustelle (Copyright: istock.com/Flavio Vallenari)

Erneute Kritik am Baulandmobilisierungsgesetz

Die bisherigen Bemühungen zur Beschleunigung des Bautempos reichen nach Ansicht von Experten nicht aus. Zu diesem Fazit kam die Mehrheit der Teilnehmer einer öffentlichen Anhörung zum Baulandmobilisierungsgesetz am 22. Februar 2021. Sie forderten Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn auch mit unterschiedlicher Stoßrichtung. BFW-Präsident Andreas Ibel war als einer der Sachverständigen geladen.

Seine Kritik zielt vor allem darauf ab, dass im Gesetzentwurf Maßnahmen enthalten sind, die nicht zur Baubeschleunigung beitragen und eher andernorts geregelt werden sollten. So habe das Umwandlungsverbot nichts mit Baulandmobilisierung zu tun. Es gehöre nicht in dieses Gesetz, erklärte Ibel. Auch die vorgesehenen stärkeren Zugriffsmöglichkeiten von Kommunen passten nicht zum Ziel des Gesetzentwurfs, so der BFW-Präsident. Lösungen zur Lärmproblematik in verdichteten Lagen fehlten hingegen. Die nordrhein-westfälische Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ergänzte, Mieterschutz solle im Mietschutzrecht geregelt werden.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Johannes Bohl von der Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit ist auch die Neuauflage der erleichterten Bebauung in Außenbereichen nicht zielführend für mehr bezahlbaren Wohnraum. Von dieser Ausnahmeregelung machten vorwiegend kleinere Gemeinden für Einfamilienhausbebauung Gebrauch, sagte er. Geschosswohnungsbau, noch dazu in Ballungsräumen, sei damit bisher kaum entstanden.

Andere Sachverständige teilten die geäußerte Kritik. Sie rieten dazu, bei der Mobilisierung von Bauland andere Disziplinen zu berücksichtigen und den Brückenschlag zu suchen, etwa zur Flächennutzungsplanung. Die bislang angedachten Regelungen griffen zu stark in das Marktgeschehen ein, das sei sinnwidrig, hieß es beispielsweise vom Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA. Dessen Geschäftsführerin Aygül Özkan verwies zudem auf unklare Begrifflichkeiten, die zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. So sei „angespannte Wohnungsmärkte“ ein Terminus, der verwirre und für den gerichtsfeste Kriterien fehlten.

Ansonsten ging es im Verlauf der dreistündigen Anhörung viel um die Frage, wie Eigentumsrechte und Handlungsmöglichkeiten von Kommunen austariert werden können. NRW-Ministerin Scharrenbach sah in vorgesehenen Maßnahmen wie dem sektoralen Bebauungsplan einen weiteren Eingriff in Eigentumsrechte. Mit dem Instrument sollen Gemeinden festlegen können, dass auf bestimmten Flächen im Innenbereich nur Wohnraum mit konkreten Vorgaben entstehen darf.

Über den Gesetzentwurf hinaus lagen der Anhörung neun Oppositionsanträge zugrunde (19/26190, 19/16833, 19/16043, 19/22594, 19/14156, 19/16047, 19/19143, 19/21531, 19/15121).

Weitere Informationen:
  • Constantin Dabelstein, LL.M., Referent Baulandmobilisierung und Stadtentwicklung
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