Das Bundesverfassungsgericht setzt die Politik beim Klimaschutz unter Druck. Sie muss das Klimaschutzgesetz nachbessern, um die Freiheitsrechte jüngerer Generationen zu schützen, urteilten die obersten deutschen Richter. Sie verpflichten den Gesetzgeber, bis Ende kommenden Jahres die Ziele zur Senkung des Ausstoßes klimaschädlicher Treibhausgase für die Zeit nach 2030 genauer zu regeln.
Damit waren die Verfassungsbeschwerden mehrerer Klimaschützer zum Teil erfolgreich. Die bisherigen Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030, hieß es in Karlsruhe. Das Klimaschutzgesetz war Ende 2019 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Es legt für die Jahre bis 2030 für einzelne Bereiche wie Verkehr, Landwirtschaft oder Gebäude fest, wie viel Treibhausgase sie in welchem Jahr ausstoßen dürfen. Das soll dazu beitragen, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur zu begrenzen, um die Folgen des Klimawandels so gering wie möglich zu halten.
Geteilte Reaktionen nach Urteil in Karlsruhe
Vizekanzler Olaf Scholz und Bunddesumweltministerin Svenja Schulze (beide SPD) erklärten nach dem Urteil, dass noch in diesem Sommer Eckpunkte für ein verbessertes Klimaschutzgesetz vorgelegt werden sollen. Auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) betonte, man müsse die Entscheidung aus Karlsruhe umsetzen. Zugleich forderte er mehr Tempo beim Klimaschutz. Grüne und Klimabewegung fühlen sich durch das Urteil bestätigt. Grünen-Chefin Annalena Baerbock sprach von einer historischen Entscheidung.