Gebäudetyp-E-Gesetz

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BFW-Gutachten „Vorschläge zum kostengünstigen Bauen“

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen. Nun geht es...

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