
Justiziar/Leiter Recht
Mit welchen gesetzlichen Sofortmaßnahmen kann zeitnah und mit relativ geringem Aufwand viel für den bezahlbaren Wohnungsbau erreicht werden? Nachfolgender Beitrag versteht sich als Diskussionsbeitrag. Grundlage sind u.a. Vorschläge, die wir gemeinsam mit Martin Dornieden, Unternehmer und Vorsitzender des BFW NRW, in einem Round Table Baukosten mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingebracht haben.
Einfaches und bezahlbares Bauen im Bauvertragsrecht voranbringen.
Wir benötigen ein Gebäudetyp-E-Gesetz, das seinen Namen verdient und tatsächlich einfaches und bezahlbares Bauen voranbringt.
Die Mindeststandards und Standards zur Gefahrenabwehr aus dem Bauordnungsrecht sind auch im Bauvertrags- und Bauträgervertragsrecht ausreichend, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Dies muss gesetzlich im BGB klargestellt werden. Überhöhte baukostensteigernde Standards aus der Normung werden so in vielen Fällen vermieden. Das bezahlbare Bauen in Deutschland wird erheblich vereinfacht und beschleunigt.
Fazit: Die gesetzliche Klarstellung im BGB stellt sicher, dass die Gefahrenabwehr wie z.B. Statik und Brandschutz stets gewährleistet ist, während gleichzeitig Baukosten und bürokratischer Aufwand erheblich reduziert werden.
Im Übrigen muss sichergestellt werden, dass auch Verträge mit Verbrauchern (B2C- Verträge) in den Anwendungsbereich des Gebäudetyp-E-Gesetzes einbezogen werden. Das kann das bezahlbare Bauen und Wohnen für alle Eigentümer und Mieter voranbringen, weil es dann für alle zur Kostensenkung beiträgt.
Kreditzinsen auch für Selbstnutzer steuerlich abzugsfähig gestalten.
Kreditzinsen müssen beim Eigentumserwerb auch für Selbstnutzer im Rahmen der jährlichen Steuererklärung abzugsfähig sein. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um insbesondere die Mittelschicht beim Erwerb von Eigentum zu unterstützen. Für die untersten Einkommensgruppen, die von dieser Abzugsfähigkeit nicht profitieren, gibt es bereits zahlreiche Instrumente, wie beispielsweise den sozialen Wohnungsbau oder das Wohngeld.
Eigentumserwerb durch eigenkapitalmindernde Bundesbürgschaften stärken.
Um den Eigentumserwerb zu erleichtern, sollte der Bund Bürgschaften stellen, die eigenkapitalmindernd für den Eigentumserwerb sind. Damit wird sichergestellt, dass auch im europäischen Vergleich Rahmenbedingungen geschaffen werden, die in anderen Ländern längst üblich sind. Die zusätzlichen Steuereinnahmen überkompensieren den für die Bürgschaften erforderlichen Aufwand.
Gebäudeenergiegesetz auf Emissionsziele beschränken. Innovationskraft des freien Marktes stärken. Energieeffizienzklassen europäisch angleichen.
Das Gebäudeenergiegesetz sollte sich auf Emissionsziele mit einem zeitlichen Stufenplan beschränken. Nur dann ist das neue Heizungsgesetz auch technologieoffen für Innovationen.
Flankiert wird das neue GEG durch eine Förderung, die Impulse setzt für einen erfolgreichen Markteintritt von neuen Innovationen und Geschäftsmodellen.
Die Einstufung von Gebäuden in Energieeffizienzklassen sollte sich an den Regelungen von Ländern mit der gleichen Klimazone, wie zum Beispiel Niederlande, orientieren. Dies würde auch zur europaweiten Vergleichbarkeit energetischer Anforderungen beitragen.
Generelle Verlängerung der KfW-Förderfristen für alle Bauprojekte.
Der BFW setzt sich dafür ein, eine generelle Verlängerung der KFW 55/40-Frist für die Erstellung von Gebäuden von 24 Monaten um maximal 36 Monate auf maximal 60 Monate zu ermöglichen. Eine derartige Fristverlängerung erhöht das Realisierungspotenzial zur Umsetzung der Wohnungsbauprojekte, zwar etwas später, aber mit mehr Planungs- und Kostensicherheit für Unternehmen, Käufer und Mieter. Die Projekte können dann umgesetzt werden, insbesondere wenn sich die Rahmenbedingungen wieder normalisiert haben.
- Franco Höfling
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