KfW aktuell: Verlängerung der Förderfrist für alle Bauprojekte – Jetzt!

In den vergangenen Wochen und Monaten müssen Immobilienunternehmen immer mehr Neubauprojekte zurückstellen. Darunter befinden sich viele Projekte, für die 2021 und 2022 noch eine KFW-Förderung im KfW 55-Standard beantragt worden ist.

Aktuell stehen diese Unternehmen vor der Herausforderung, die vorgegebenen Förderfristen für die Fertigstellung der Bauprojekte nicht mehr halten zu können. Im Zuge steigender Baukosten werden selbst Projekte mit einer Förderung in der jetzigen Situation wirtschaftlich unrealisierbar.

Die Projekte sind bereits geplant und auch genehmigt. Werden diese Projekte nicht mehr realisiert, droht die Gefahr, dass ein Großteil gar nicht mehr gebaut wird.

Wie ist die Rechtslage?

Für Förderanträge, die im Jahr 2022 gestellt worden sind, ist eine Fristverlängerung um 36 Monate bis auf maximal 60 Monate bereits möglich. Für alle anderen Förderanträge nur um 24 Monate, obwohl alle noch nicht realisierten Bauprojekte von der aktuell schwierigen Marktsituation betroffen sind.

Abgelehnte Verlängerungsanträge werden durch die KfW z. B. wie folgt beschieden: „…Wie bereits in unserer E-Mail vom…mitgeteilt, ist eine weitere Fristverlängerung im Rahmen der Produktbestimmungen ausgeschlossen. Auf begründeten Antrag kann die Frist auf maximal 48 Monate, für Anträge, die bis zum 31.12.2021 und für Anträge, die ab dem 01.01.2022 gestellt wurden, auf maximal 60 Monate verlängert werden. Ihr Antrag ging jedoch am 16.12.2021 in der KfW ein…“.

Was bedeuten nun diese Einschränkungen für eine Fristverlängerung in der Praxis?

Ein Auszug aus einem Schreiben eines BFW-Mitgliedsunternehmens macht dies beispielhaft für ein Bauprojekt mit Förderantrag in 2021 deutlich: „…Um die bewilligten Zuschüsse nicht zu verlieren, müsste bei komplexen Projekten im Frühjahr 2024 mit dem Bau begonnen werden. Gerade in Großprojekten kommen wir als Branche jedoch gerne der Aufforderung nach, öffentlich geförderten Wohnungsbau in die Quartiere zu integrieren. Auch wenn der Förderungsrahmen hier in Deutschland höchst unterschiedlich ist, bedarf es für den interessierten Käufer immer der absoluten Klarheit, dass die Mittel der Wohnungsbauförderungen genehmigt werden. Ein Baustart wird daher immer erst nach Vorliegen des Förderungsbescheides erfolgen können, zumal ein früherer Baustart zum Teil förderschädlich ist. Und genau an diesem Punkt kollidieren diese Projekte mit den fixierten 48 Monaten der BEG-Förderung. Projekte mit BEG-Förderantrag aus 2021 laufen daher deutlich Gefahr, gar nicht gebaut zu werden. Eine Katastrophe für die angespannten Märkte und für alle Wohnungssuchenden. Leicht zu beheben, durch eine umgehende Ausdehnung der (immer zu begründenden!) Fristverlängerung auf 60 Monate…“.

Wie geht es weiter?

Der BFW setzt sich dafür ein, eine generelle Verlängerung der KFW 55/40-Frist für die Erstellung von Gebäuden von 24 Monaten um maximal 36 Monate auf maximal 60 Monate zu ermöglichen. Eine derartige Fristverlängerung erhöht das Realisierungspotenzial zur Umsetzung der Wohnungsbauprojekte, zwar etwas später, aber mit mehr Planungs- und Kostensicherheit für Unternehmen, Käufer und Mieter. Die Projekte können dann umgesetzt werden, insbesondere wenn sich die Rahmenbedingungen wieder normalisiert haben.

Bitte informieren Sie uns gern über Ihre praktischen Erfahrungen. Dies hilft uns, Ihre Interessen noch besser zu vertreten. Vielen Dank!

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