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Novelle des Baugesetzbuchs nimmt letzte Hürde

Nachdem das umstrittene Baulandmobilisierungsgesetz bereits am 7. Mai 2021 die notwendige Mehrheit im Bundestag gefunden hatte, hat die Novelle des Baugesetzbuchs am vergangenen Freitag (28.05.) nun auch der Bundesrat passiert.

Zuvor fand der Antrag des Landes Baden-Württemberg auf Einberufung des Vermittlungsausschusses keine Mehrheit. Die Bundesregierung leitet das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu, woran sich die Veröffentlichung im Bundegesetzblatt anschließt. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Änderungen im Überblick:

  • Einführung einer Verordnungsermächtigung zugunsten der Länder in einem neuen § 201a BauGB n.F., Gebiete mit einem „angespannten Wohnungsmarkt“ zu bestimmen, die als Bezugsnorm für weitere Änderungen fungiert.
  • Einführung eines sektoralen Bebauungsplans (§ 9 Abs. 2d BauGB n.F.) im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB n.F.
  • Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren, § 13b BauGB n. F.
  • Ausweitung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes, §§ 24, 25, 28 BauGB n. F.
  • Ausnahmen und Befreiungen, § 31 III BauGB n. F.
  • Ausweitung von Baugeboten, § 176 BauGB n. F.
  • Erschwerung von Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen, § 250 BauGB n. F.
  • Dörfliches Wohngebiet, § 5a BauNVO n. F.
  • Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung, § 17 BauNVO n. F.

BFW-Mitglieder wurden exklusiv vorab durch eine Mitglieder-Information und eine Informationsveranstaltung über die Details der Novelle informiert.

Lesen Sie auch unsere Pressemitteilung vom 28.05.2021, die unten zum Download zur Verfügung steht.

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