Mietpreisbremse- Aktueller Stand und Ausblick

Mietrechtliche Wahlkampfmanöver vor der Bundestagswahl betreffen auch die Mietpreisbremse. Die Diskontinuität wird die Diskussion zeitweise beenden. Inhaltlich schaffen die Entwürfe die Grundlage für eine wahrscheinlich ähnliche Diskussion nach der Wahl.  

Der letzte Stand: Die Mietpreisbremse soll bis Ende 2029 verlängert und der Stichtag für die Befreiung für den Neubau vom 01.10.2014 auf den 01.10.2019 datiert werden. Das sah ein Beschluss der Bundesregierung vom 11.12.2024 vor.

Bereits den vorhergehenden Referentenentwurf, der u.a. eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028 vorsah, hat der BFW in der schriftlichen Anhörung abgelehnt.

Hintergrund:  Die Ermächtigungsgrundlage für die Länderverordnungen gem. § 556d Abs. 2 S.4 BGB läuft ohne gesetzliche Änderung am 31.12.2025 aus. Das heißt, ohne bundesgesetzliche Verlängerung der Ermächtigungsrundlage enden alle Länderverordnungen zur Mietpreisbremse spätestens zum 31.12.2025.

Warum lehnt der BFW die Verlängerung der Mietpreisbremse ab?

Es handelt sich um einen weiteren mietrechtlichen Eingriff in die Eigentumsrechte. Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bleiben bestehen.

Insbesondere um die verfassungsrechtlich geforderte Übergangslösung handelt es sich bei der mittlerweile seit 2015 geltenden Mietpreisbremse nicht mehr.   

Es ist unmöglich, dass mit der Mietpreisbremse erschwinglicher, angemessener Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten gesichert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es adäquate Investitionen in den Wohnungsbau. Davon sind wir aktuell weit entfernt. Wir haben bekanntermaßen eine Wohnungsbaukrise. Dementsprechend weit sind wir von der verfassungsrechtlichen Vorgabe entfernt, dass eine Mietpreisbremse als vorübergehendes Schmerzmittel zur Abmilderung von Symptomen durch eine wirksame Wohnungsbauoffensive flankiert wird.

Während einer Wohnungsbaukrise die Mietpreisbremse zu verlängern oder gar zu verschärfen ist wie ein Brandbeschleuniger für die Verhinderung von Wohnungsbau. Eine der Ursachen für die Auswirkungen ist, dass massive staatliche Eingriffe in den Markt die Marktteilnehmer verunsichern. Die Marktteilnehmer wissen schlichtweg nicht, was zukünftig noch alles an Regulierung auf Sie zukommt. Planungssicherheit und valide Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden beeinträchtigt oder gar verhindert. Verringern sich Mietanpassungspotenziale bei der Weitervermietung, sinkt auch die Investitionsbereitschaft der Vermieter.

Das Gleiche gilt auch für die Bestandsbewirtschaftung. Staatliche Eingriffe in den Markt verunsichern die Marktteilnehmer. Die Investitionsbereitschaft sinkt. Sanierungen werden aufgeschoben. Bestände werden teilweise aufgegeben.

Wenn Investitionen im Bestand ausbleiben, nähert sich die Wohnqualität schrittweise dem staatlich regulierten Mietpreis an. Der Standard der Wohnungen sinkt.  Auch energetische Sanierungen können dann aus wirtschaftlicher Sicht unattraktiv für den Vermieter werden. Das verhindert wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor.

Verdrängungsprozesse werden bei Neu- und Wiedervermietung auch durch mietpreisrechtliche Eingriffe im Übrigen nicht verhindert. Bei 50 Bewerbern für eine Wohnung gehen auch weiterhin 49 leer aus. Damit bleiben die Vermögensverhältnisse das entscheidende Kriterium bei der Wiedervermietung. Der Mieter mit der besten Bonität bekommt die Wohnung.

Fazit: Es ist folgerichtig, dass statt einer Mietpreisbremse investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Wohnungsbauoffensive geschaffen werden müssen. Die Potentiale zur Erhöhung des Wohnungsangebots sind vorrangig auszuschöpfen. Wir bleiben dran.

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