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Mantelverordnung vor Verabschiedung im Bundestag

Es geht um neue Regelungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen wie Bauschutt, Schlacken und Gleisschotter: In einer öffentlichen Anhörung hat sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der sogenannten Mantelverordnung befasst. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen befürchtet, dass die Regelungen zu steigenden Baukosten führen. Hintergrund sind immer höhere Anforderungen an das Recycling von Baustoffen.

Gegenstand der öffentlichen Anhörung war die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung. Die kurz als Mantelverordnung bezeichnete Vorlage macht erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle. An der Neuregelung wird seit gut 15 Jahren gearbeitet. Sie soll am 10. Juni vom Bundestag ohne Aussprache beraten werden. Danach muss der Bundesrat zustimmen.

BFW warnt vor bürokratischem Kostentreiber

Der Gesetzgeber will durch die Mantelverordnung unter anderem erreichen, dass Grundwasser und Boden besser vor Verunreinigungen geschützt sind. Allerdings ist es aus Sicht des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen nicht gelungen, Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in angemessener Weise zusammenzuführen. Der Verband lehnt die Mantelverordnung deshalb ab und warnt vor einem bürokratischen Kostentreiber ohne adäquaten Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Mantelverordnung: Keine Lösung für Entsorgungsprobleme

Der BFW hat seine Kritik an der Mantelverordnung in einer Anhörung bereits am 19. Februar 2021 hervorgebracht. Demnach können bestehende Entsorgungsprobleme mit dem vorliegenden Beschlusspaket nicht gelöst werden. Bereits jetzt kämpft die Branche mit einer angespannte Entsorgungssituation, regional auftretenden Entsorgungsengpässen und schwindenden Deponiekapazitäten. Teilweise müssen bis zur Annahmestelle mehrere hundert Kilometer zurückgelegt werden. Dies ist zum einen ökologisch fragwürdig und führt zum anderen zu einer erheblichen Steigerung der Baukosten. Eine ausführliche Übersicht über alle Argumente finden Sie hier.

Weitere Informationen:
  • RA Franco Höfling, Justiziar/Referent Recht, Energie, Bautechnik
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