Wassertropfen auf einem Blatt/Photo by Aaron Burden/Unsplash

Klimaschutzgesetz: Änderungen verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 25. Juni die einen Tag zuvor vom Parlament beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz gebilligt. Die Länderkammer verzichtete auf ein Vermittlungsverfahren. Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bislang waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen.

Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz vorgesehen, soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen dem Ausstoß von Treibhausgasen und deren Abbau erreicht sein. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland in natürlichen Senken mehr Treibhausgase einbinden, als ausgestoßen werden. Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher und damit sogenannte natürliche Senken. Vorgesehen sind konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung dieser Speicher zu verbessern.

Gesetzgeber reagiert auf Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Die maßgeblichen Vorgaben des bisherigen Klimaschutzgesetzes seien mit den Grundrechten unvereinbar, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das geänderte Bundes-Klimaschutzgesetz wird nun dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.

BFW mahnt Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen an

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hatte mit Blick auf die im Herbst anstehende Bundestagswahl angemahnt, in der neuen Legislaturperiode einen Fokus auf die Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor zu legen. BFW-Präsident Andreas Ibel verwies darauf, dass man auch in der Verantwortung stehe, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb dürften der Immobilienwirtschaft nicht einseitig neue Lasten aufgebürdet werden. Ibel mahnte: „Bezahlbares Wohnen ist nur dann möglich, wenn auch das Bauen bezahlbar bleibt. Für klimaneutrales Wohnen braucht es technologieoffene und wirtschaftlich tragfähige Lösungen“.

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