Blick auf das Hamburger Rathaus/Photo by Moritz Kindler on Unsplash

Hamburg erschwert Umwandlung von Mietwohnungen

Nach Berlin erschwert nun auch Hamburg die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten. Im gesamten Stadtgebiet gilt künftig eine Genehmigungspflicht, wie der Senat am Dienstag (02.11.21) beschlossen hat. Grundlage für die entsprechende Verordnung ist das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz. Die neuen Regelungen gelten zunächst bis Ende 2025.

Mit dem Erlass sieht sich die Hansestadt nach eigenen Angaben als bundesweiter Vorreiter bei der Umsetzung des Baulandmobilisierungsgesetzes. Hamburgs Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) erklärte, dass auf die Umwandlung günstiger Wohnungen oft Eigenbedarfskündigungen oder aufwändige Sanierungen folgten sowie schließlich die Wiedervermietung zu Preisen, die für die ursprünglichen Mieter unerschwinglich seien. Somit werde durch Umwandlungen das Angebot an bezahlbaren Mietwohnungen verringert.

Umwandlungsgenehmigung: Hamburg zieht enge Grenzen

Künftig muss in Hamburg eine Umwandlungsgenehmigung nur unter wenigen Bedingungen erteilt werden. Das gilt zum Beispiel, wenn die Umwandlung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung erfolgt, um etwa eine Erbengemeinschaft aufzulösen oder den Nachlass auf die Miterben zu verteilen. Oder wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer die Wohnungen zur eigenen Nutzung an Familienangehörige veräußern will oder mindestens zwei Drittel der Wohnungen an die aktuellen Mieterinnen und Mieter verkauft werden. In anderen Fällen könne die Umwandlung verhindert werden, heißt es in einer Pressemitteilung der zuständigen Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.

BFW Nord: Eigentum ist bester Schutz vor Altersarmut

Der BFW Landesverband Nord hatte sich in mehreren Gesprächsrunden mit der Senatorin und der Staatsrätin sowie zuletzt auf dem Landesverbandstag am 15. September entschieden gegen die Einführung der Umsetzungsverordnung ausgesprochen. BFW-Landesgeschäftsführerin Dr. Verena Herfort erklärte: „Für uns ist Eigentum der beste Schutz vor Altersarmut. Also sollten wir Eigentumsbildung den Menschen in Hamburg ermöglichen und nicht erschweren. Die Neuregelung beim Umwandlungsverbot schafft keine einzige neue Wohnung. Stattdessen wird der Erwerb von bezahlbaren Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern noch weiter erschwert. Insofern geht das jetzt beschlossene Umwandlungsverbot komplett in die falsche Richtung“. 

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