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Gewerbeimmobilien: BFW-Fachgespräch zu § 313 BGB

Eine im Eiltempo vollzogene Änderung am BGB verunsichert seit Mitte Dezember Vermieter und Mieter von Gewerbeimmobilien. Obwohl der Gesetzgeber das Kapitel geschlossen hat, haben viele Betroffene Fragen, wie sich am Dienstag (12.01.2021) bei einem digitalen Fachgespräch des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen gezeigt hat.

Mehr als 130 BFW-Mitglieder, darunter zahlreiche Vermieter, nutzten die Möglichkeit, sich im Rahmen des digitalen Formats über die Auswirkungen der neuen gesetzlichen Vermutungsregelung und ihre rechtlichen Möglichkeiten auszutauschen. Die Regelung zielt im Kern darauf ab, dass staatlich angeordnete Corona-Maßnahmen als schwerwiegende Beeinträchtigung der Geschäftsgrundlage angesehen werden können.

Kein genereller Anspruch auf Anpassung von Mietverträgen

Nach Einschätzung von BFW-Justiziar Franco Höfling sollen durch die gesetzliche Klarstellung im § 313 BGB aber lediglich Vertragsverhandlungen für Mieter erleichtert werden. Ein genereller Anspruch auf die Anpassung von Mietverträgen lasse sich daraus nicht ableiten. Deshalb komme für Mieter auch keine eigenmächtige Reduzierung der Miete in Betracht, so Höfling. Setzt der Mieter die Zahlung aus, gerät er demnach rechtlich gesehen in Zahlungsverzug. Der Vermieter kann also seinen Zahlungsanspruch gerichtlich geltend machen.

Vermieter sollten Einzelfall-Lösungen anstreben

Zudem wies Höfling darauf hin, dass der Anspruch des Mieters auf eine Vertragsanpassung durch staatliche Hilfen reduziert werden oder sogar komplett entfallen kann. Das Gesetz sichere keine Überkompensation von Umsatzausfällen zu. Zudem müsse das wirtschaftliche Gleichgewicht der Vertragsparteien erhalten bleiben. Höfling plädierte dafür, dass Vermieter und Mieter Rechtsstreitigkeiten vermeiden und stattdessen wirtschaftlich interessengerechte Einzelfall-Lösungen anstreben sollten.

Vermieter können sich an BFW-Blitzumfrage beteiligen

Um belastbare Zahlen zu den Auswirkungen der Neuregelung zu erhalten, führt der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen derzeit eine Blitzumfrage unter seinen Mitgliedern durch. Ziel ist es, die Ergebnisse als Argumentationsgrundlage in die Diskussion mit der Politik einzubringen. BFW-Bundesgeschäftsführer Andreas Beulich hofft auf eine große Beteiligung an der Erhebung, die noch bis zum 15. Januar läuft.

Weitere Informationen:
  • RA Franco Höfling, Justiziar/Referent Recht, Energie, Bautechnik
  • E-Mail Kontakt

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