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Fünf Milliarden Euro für Wohnen und Bauwesen

Der Bundestag beschäftigt sich am 6. September 2022 in erster Lesung eineinhalb Stunden lang mit dem Etatentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Der Einzelplan 25 des Bundeshaushalts 2023 (20/3100) enthält Ausgaben von 5,01 Milliarden Euro (2022: 4,96 Milliarden Euro). Bundesministerin Klara Geywitz (SPD) rechnet mit Einnahmen von 245,35 Millionen Euro (2022: 265,73 Millionen Euro).

Sozialer Wohnungsbau, Baukindergeld, Wohngeld

Gut drei Viertel der geplanten Ausgaben, nämlich 3,87 Milliarden Euro, sind Investitionen (2022: 3,63 Milliarden Euro), 964,24 Millionen Euro Zuweisungen und Zuschüsse (2022: 1,17 Milliarden Euro). Für das Bau- und Wohnungswesen sind 3,3 Milliarden Euro eingestellt gegenüber 3,17 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Größter Einzelposten ist der soziale Wohnungsbau mit 1,28 Milliarden Euro, was nach 750 Millionen Euro in diesem Jahr einen deutlichen Aufwuchs darstellt.

Das Baukindergeld rangiert mit 859,07 Millionen Euro (2022: 994,58 Millionen Euro) nur noch auf Rang zwei vor dem Wohngeld mit 690 Millionen Euro (2022: 895 Millionen Euro).

Stadtentwicklung und Raumordnung

Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,51 Milliarden Euro vor (2022: 1,53 Milliarden Euro). Dazu zählen 228,36 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2022: 252,5 Millionen Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,06 Milliarden Euro (2022: 1,13 Milliarden Euro), von denen wie in diesem Jahr 790 Millionen Euro als Zuweisungen an die Länder gehen sollen.

Für Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn sind 68,94 Millionen Euro in den Etat eingestellt (2022: 137,47 Millionen Euro). Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung soll mit 136,75 Millionen Euro bedacht werden (2022: 116,75 Millionen Euro).

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