BFW-Bundesgeschäftsführer
„Wir werden im Rahmen eines ‚Wohngipfels 2018‘ mit Ländern, Kommunen, Vertretern der Bau- und Immobilienwirtschaft, der Mieter- und Vermieterverbände und der Gewerkschaften Eckpunkte eines Gesetzespaketes ‚Wohnraumoffensive‘ vereinbaren.“ So steht es im Koalitionsvertrag. So wurde es jedoch nicht umgesetzt.
Die entstandene Vereinbarung, das Eckpunktepapier des Wohngipfels trägt richtigerweise die Bezeichnung: „Gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Kommunen“. Auf die Zustimmung der Mieter- und Vermieterverbände wurde verzichtet. Angesichts der neuerlichen regulierenden Eingriffe ins Mietrecht, bei den Maklerbestimmungen und den Umwandlungsbestimmungen wäre diese auch nicht erreichbar gewesen.
Als Mitwirkende des Gipfels angedacht wurden die Verbände so tatsächlich zu Kommentatoren gemacht. Eine vertane Chance. Nicht nur für ein gemeinsames Signal, sondern auch für eine geradlinige Wohnungsbaupolitik, denn die Einwände der Verbände entspringen nicht Klientelpolitik, sondern der Sorge um den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem jeder Kompromiss, jede falsche Schwerpunktsetzung, jedes falsche Signal fatale Folgen haben kann.
Die ständigen Änderungen im Mietrecht und die Mietpreisbremse sind dafür ein deutliches Beispiel. Mit der angekündigten Verlängerung des Betrachtungszeitraumes der ortsüblichen Vergleichsmiete auf sechs Jahre wird der Wohnungsmarkt nicht beruhigt, sondern weiter angeheizt.
Schon heute weist das Mietspiegelfeld für eine 60 qm große Wohnung, Baujahr 2003, einfache Lage, im Berliner Mietspiegel eine Mietspiegelspanne von 6,90 – 12,99 Euro/qm auf. Allein dieses Spannenmaß von 88 Prozent zeigt, wie absurd jede darauf beruhende Preisregulierung ist. Stichtag für die Datenerhebung war der 1. September 2016. Die älteste und im Zweifel geringste geänderte oder neu vereinbarte Miete stammt somit aus dem September 2012. Wenn diese Miete nach Verlängerung des Betrachtungszeitraumes auch Grundlage des Mietspiegels 2019 wird, vergleicht der Wohnungssuchende im Jahr 2020 seine Angebotsmiete mit Werten aus 2012! Das wird ein hartes Aufeinandertreffen von Realität und politischem (Wunsch)Mietenspiegel. Dabei lautete das Vorhaben zum Mietspiegel im Koalitionsvertrag noch: „Unser Ziel ist es, eine repräsentative und differenzierte Qualität dieses Instruments zur rechtssicheren und zuverlässigen Abbildung der Vergleichsmiete zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die tatsächlichen Marktverhältnisse auf zuverlässiger Datengrundlage differenziert dargestellt werden.“
Auf dem Weg zum Wohngipfel wurde dieses Ziel jedenfalls aus den Augen verloren.
In eine ähnliche Richtung läuft derzeit das Projekt der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau.
Dieses Instrument für Investitionsanreize soll eigentlich dort wirken, wo der Mietwohnungsbau am dringendsten gebraucht wird: in den Ballungszentren. Nur, eine Baukostenobergrenze von 3.000 Euro/qm Wohnfläche ist in diesen Gebieten vollkommen unrealistisch. Selbst Förderbanken stellen sich inzwischen der Realität und lassen beim geförderten sozialen Wohnungsbau in Hotspots Herstellungskosten von bis zu 3.500 Euro/qm Wohnfläche zu.
Zudem soll für Herstellungs- und Anschaffungskosten die gleiche Obergrenze gelten. Dabei haben vielfach weder Käufer noch Verkäufer einen Einfluss auf 15 Prozent der Anschaffungskosten, da diese durch Grunderwerbsteuer, Maklercourtage und Notarkosten bestimmt werden.
Ohne eine Anhebung der Obergrenze und einen deutlichen Aufschlag für den Anschaffungsfall wird auch dieses Instrument nicht die dringend benötigten zusätzlichen Investitionen generieren.
Wir haben das Eckpunktepapier zum Wohngipfel für Sie zusammengefasst, welches wir zum Download zur Verfügung stellen.