Wohngeldnovelle- aktueller Stand

Die Bundesregierung hat Anfang Juli 2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen. Nun folgen die parlamentarischen Beratungen. Nach derzeitigem Stand sollen die Neuregelungen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der Entwurf enthält zahlreiche Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung, sieht zugleich jedoch deutliche Leistungskürzungen vor. Genau hier setzt die Kritik des BFW an.

Die geplanten Einschnitte

Der Gesetzentwurf verfolgt ausdrücklich das Ziel, die Wohngeldausgaben des Bundes zu reduzieren. Hierzu sind im Wesentlichen drei Maßnahmen vorgesehen:

  • Aussetzung der regulären Wohngeldfortschreibung (Dynamisierung) zum 1. Januar 2027,
  • Halbierung der Heizkostenkomponente,
  • Anpassung der Berechnungsformel

Während die öffentliche Debatte bislang vor allem die ausbleibende Dynamisierung und die Kürzung der Heizkostenkomponente in den Blick genommen wird, führt auch die geänderte Wohngeldformel selbst zu niedrigeren Leistungen.

Für viele Haushalte bedeutet dies eine geringere Entlastungswirkung. Teilweise dürfte auch der Anspruch auf Wohngeld vollständig entfallen, obwohl Belastungen für Grundmiete und bei den Wohnnebenkosten weiterhin hoch bleiben.

Risiken für Mieter und Vermieter

Ein leistungsfähiges Wohngeldsystem stärkt stattdessen die Zahlungsfähigkeit von Mieterhaushalten und reduziert das Risiko von Mietrückständen und Forderungsausfällen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zu stabilen Mietverhältnissen und zu einer verlässlichen Bewirtschaftung von Wohnungsbeständen.

Werden die Leistungen abgesenkt, steigen zwangsläufig die Risiken. Dies betrifft insbesondere mittelständische Vermieter, die in vielen Regionen einen erheblichen Teil des Wohnungsangebots bereitstellen. Höhere Ausfallquoten, zusätzlicher Verwaltungsaufwand und zunehmende Rechtsstreitigkeiten belasten letztlich alle Marktteilnehmer.

Hinzu kommt, dass die Kürzungen nur schwer mit den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang zu bringen sind. Bezahlbares Wohnen lässt sich kaum stärken, wenn gleichzeitig die finanzielle Tragfähigkeit des Wohnens für einen Teil der Haushalte geschwächt wird.

Werden Kosten lediglich verlagert?

Zweifel bestehen zudem hinsichtlich der tatsächlichen Einsparwirkungen.

Das Wohngeld hat gerade deshalb eine besondere Bedeutung, weil es häufig den Übergang in die Systeme des SGB II und des SGB XII verhindert. Sinken die Leistungen oder entfällt der Anspruch, wächst die Gefahr, dass betroffene Haushalte künftig auf andere Sozialleistungen angewiesen sind.

Die Einsparungen des Bundes könnten damit zumindest teilweise durch steigende Belastungen an anderer Stelle kompensiert werden. Besonders betroffen wären die Kommunen, die zusätzliche Unterkunfts- und Unterstützungsleistungen finanzieren müssten. Ob die angestrebte Haushaltsentlastung unter dem Strich tatsächlich erreicht wird, erscheint daher fraglich.

Auch wohnungspolitisch ist das Signal problematisch. Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, Wohnungslosigkeit zu verhindern und bezahlbares Wohnen zu sichern. Eine Schwächung des Wohngeldes steht hierzu zumindest in einem deutlichen Spannungsverhältnis. Das Risiko von Mietrückständen und Wohnungsverlusten könnte zunehmen, obwohl das Wohngeld gerade präventiv wirken soll.

Positives Signal bei der Verwaltungsvereinfachung

Unabhängig von den geplanten Leistungskürzungen enthält die Novelle auch Regelungen, die sachgerecht sind.

Vorgesehen sind unter anderem vereinfachte Nachweisverfahren, stärkere Pauschalierungen bei der Einkommensermittlung sowie reduzierte Prüfanforderungen. Ziel ist es, die Wohngeldbehörden zu entlasten und die Bearbeitung von Anträgen zu beschleunigen.

Gerade vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zahl der Wohngeldhaushalte besteht hier seit Jahren Handlungsbedarf. Schnellere Verfahren und weniger Bürokratie kommen sowohl den Antragstellern als auch den Behörden zugute.

Die Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung sollten daher konsequent umgesetzt werden. Aus Sicht des BFW spricht jedoch nichts dafür, notwendige Entbürokratisierungsmaßnahmen mit Kürzungen bei den Leistungen zu verknüpfen. Das passt nicht zusammen.

Fazit

Die Wohngeldnovelle enthält sinnvolle Bausteine zur Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldverfahren. Dies ist angesichts der hohen Belastung vieler Wohngeldstellen ausdrücklich zu begrüßen.

Problematisch bleibt jedoch, dass die Novelle gleichzeitig zentrale Leistungsbestandteile des Wohngeldes schwächt. Die ausgesetzte Dynamisierung, die Halbierung der Heizkostenkomponente und die Anpassung der Berechnungsformel führen zu einer spürbaren Absenkung der Unterstützung für Haushalte mit niedrigem Einkommen.

Aus Sicht des BFW sollten die vorgesehenen Verwaltungsvereinfachungen konsequent umgesetzt werden. Die geplanten Leistungskürzungen hingegen sind kritisch zu hinterfragen. Ein leistungsfähiges Wohngeld bleibt die treffsicherste Form der Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte. Es stabilisiert Mietverhältnisse, reduziert Ausfallrisiken und entlastet zugleich die sozialen Sicherungssysteme. Wer das Wohngeld schwächt, riskiert Belastungen an anderer Stelle. Wir bleiben dran.

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