Wohngeld: BFW lehnt Kürzungen ab

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Referentenentwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes vorgelegt und eine kurzfristige Verbändeanhörung durchgeführt.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hat sich fristgerecht mit einer umfassenden Stellungnahme beteiligt.

Es ist davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren, noch vor der parlamentarischen Sommerpause, also voraussichtlich bis zum 10. Juli 2026, abgeschlossen werden soll.

Der BFW lehnt die mit dem Entwurf vorgesehenen Leistungskürzungen ausdrücklich ab. Diese betreffen insbesondere die Aussetzung der Dynamisierung des Wohngeldes sowie die Halbierung der Heizkostenkomponente ab dem 1. Januar 2027.

Aussetzung der Dynamisierung: Ohne regelmäßige Fortschreibung verliert das Wohngeld seine reale Entlastungswirkung. Haushalte fallen perspektivisch aus dem Leistungsbezug, obwohl ihre Belastung unverändert bleibt.

Halbierung der Heizkostenkomponente: Die Kürzung trifft Haushalte zusätzlich in einer Phase erhöhter Energiepreise und steigender Nebenkosten. Aus Sicht des BFW werden damit zentrale Leistungsbestandteile eines präventiv wirkenden Instruments substanziell geschwächt.

Wohngeld als präventives Sicherungssystem

Das Wohngeld erfüllt eine zentrale Funktion im Gefüge der sozialen Sicherung. Es ermöglicht einkommensschwachen Haushalten, ihren Wohnraum eigenständig zu sichern, stabilisiert Mietverhältnisse und verhindert den Übergang in die Grundsicherungssysteme. Leistungskürzungen unterlaufen diese Funktion. Sie erhöhen das Risiko sozialer Verwerfungen und führen zu einer Verschiebung von Lasten innerhalb des staatlichen Systems.

Folgewirkungen für öffentliche Haushalte

Einsparungen beim Wohngeld sind isoliert nicht belastbar. Es ist zu erwarten, dass betroffene Haushalte verstärkt in die Systeme des SGB II und SGB XII wechseln. Damit entstehen zusätzliche Kosten insbesondere bei den Kommunen, etwa für Unterkunft und Unterbringung. Der Entwurf bleibt eine belastbare gesamtstaatliche Betrachtung dieser Effekte schuldig.

Auswirkungen auf Wohnungsmarkt und Investitionssicherheit

Ein leistungsfähiges Wohngeldsystem stabilisiert die Zahlungsfähigkeit von Mieterhaushalten. Es reduziert Forderungsausfälle, sichert laufende Mietverhältnisse und trägt zur Planbarkeit von Beständen bei. Eine Schwächung des Wohngeldes erhöht hingegen wirtschaftliche Risiken, verstärkt Fluktuation und wirkt sich mittelbar negativ auf Investitionsentscheidungen in den Wohnungsbestand aus.

Widerspruch zu wohnungspolitischen Zielsetzungen

Die vorgesehenen Kürzungen stehen im Spannungsverhältnis zu zentralen wohnungspolitischen Zielen. Insbesondere das Ziel, Wohnungslosigkeit wirksam zu vermeiden und perspektivisch zu überwinden, wird durch eine Reduzierung der Leistungen konterkariert. Das Wohngeld wirkt präventiv gegen Wohnungsverlust. Seine Schwächung erhöht das Risiko von Mietrückständen und Kündigungen.

Verwaltungsvereinfachung

Die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen zur Entbürokratisierung werden vom BFW ausdrücklich begrüßt. Vereinfachte Verfahren und reduzierte Nachweispflichten sind geeignet, Verwaltung und Antragstellende zu entlasten.

Diese Ansätze sollten konsequent umgesetzt werden – jedoch unabhängig von Leistungskürzungen.

Fazit

Der Referentenentwurf verbindet sinnvolle Ansätze zur Verwaltungsvereinfachung mit gravierenden Leistungskürzungen. Diese laufen der Funktion des Wohngeldes als zentralem Instrument sozialer Wohnraumversorgung zuwider.

Der BFW spricht sich dafür aus,

  • die Dynamisierung des Wohngeldes beizubehalten,
  • die Heizkostenkomponente vollständig zu erhalten und
  • die soziale Funktion des Wohngeldes zu sichern.

Wir bleiben dran.

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