Die FDP-Fraktion im Bundestag setzt sich dafür ein, die Wohneigentumsbildung zu stärken. In einem Antrag geht es unter anderem um die Senkung weiterer Kaufnebenkosten. Gefordert wird eine Reform des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Die Liberalen verweisen darauf, dass es besonders für junge Familien immer schwerer werde, das notwendige Kapital aufzubringen, um den Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims zu wagen.
Aus Sicht der FDP-Fraktion bleibt damit nicht nur der Traum vom eigenen Haus für viele auf der Strecke. Es fehle auch ein wichtiger Baustein zum Aufbau einer soliden Altersabsicherung. In der Folge würden immer mehr Familien in zu klein gewordenen Wohnungen „festsitzen“, anstatt sie für Auszubildende, Studenten oder Arbeitsumzügler freizumachen. Dadurch wachse der Druck auf den innerstädtischen Wohnungsmarkt weiter, heißt es in dem Antrag.
Standardisierte Registereintragungen als Kostentreiber
Hauptkostentreiber der Kaufnebenkosten sind demnach neben der Grunderwerbssteuer und der eventuell anfallenden Maklerprovision die Kosten für den Notar, das Grundbuchamt und den Bauantrag. Die FDP-Fraktion fordert, dass die Kosten für standardisierte Registereintragungen wie beispielsweise die Eintragung von Mieteigentum oder die Löschung einer Grundschuld nicht mehr vom Wert des Grundstücks oder der Immobilie abhängig sein sollten. Vielmehr sollten sich die Kosten ausschließlich am damit verbundenen Aufwand bemessen.
Senkung festgelegter Gebühren prüfen
Mit ihrem Antrag verlangt die FDP, dass der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Gleichzeitig solle gemeinsam mit den Bundesländern geprüft werden, inwieweit bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes zur Entlastung der Käufer von Wohneigentum die im Kostenverzeichnis des Gerichts- und Notarkostengesetzes festgelegten Gebühren gesenkt werden können.
BFW fordert: Eigentumsförderung breiter aufstellen
Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen setzt sich dafür ein, die Eigentumsförderung grundsätzlich breiter aufzustellen. Aus Sicht des Verbandes sollte sie bereits beim Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie ansetzen und nicht – wie beim Baukindergeld – erst nachgelagert und auf viele Jahre gestaffelt. Der BFW fordert, die Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer selbstgenutzten Immobilie abzuschaffen. Eine solche Regelung ist klar und mit wenig bürokratischem Aufwand umsetzbar.