Justiziar/Leiter Recht
Pflicht zur Weiterbildung für Makler entfällt.
Der Bundestag hat am 11.Juni das Gesetz zum „Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ beschlossen.
Geplant ist, dass das Gesetz den Bundesrat noch vor der Sommerpause passieren wird.
Mit dem Gesetz sollen u.a. Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung entfallen.
Für BFW-Mitglieder ist relevant, dass die Pflicht zur Weiterbildung für Makler entfällt. Für Wohnimmobilienverwalter bleibt die bisherige Weiterbildungspflicht (20 Stunden innerhalb von 3 Jahren) jedoch erhalten.
Im ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen, dass die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen entfällt. Erst im gestrigen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (BT-Wirtschaftsausschuss vom 10.06.2026) wurde die Vorgabe reduziert.
BFW: Die Weiterbildungspflicht von lediglich 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren ist eine minimalinvasive gesetzliche Regelung, die u.E. auch mit dem marktwirtschaftlichen Ansatz der BFW-Mitglieder ohne Weiteres vereinbar ist. Die Regelung setzt einen niederschwelligen Impuls zur Qualitätssicherung und zur Abgrenzung von weniger qualitätsbewussten Marktteilnehmern. Wir hatten uns daher gemeinsam mit anderen Immobilienverbänden entsprechend positioniert. Weitere Infos im BFW-Newsroom hier und hier.
- Franco Höfling
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