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Weiterbildungspflicht für Verwalter bleibt

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rechtsvorschriften zur Aufhebung von Berichtspflichten“ (21/3740) in geänderter Fassung angenommen.

Mit dem Gesetz sollen Vorschriften und Berichtspflichten in der Gewerbeordnung entfallen

Während für Immobilienmakler die Pflicht zur Weiterbildung entfällt, bleibt nun für Wohnimmobilienverwalter die bisherige Weiterbildungspflicht (20 Stunden innerhalb von 3 Jahren) erhalten.

Im ursprünglichen Entwurf war noch vorgesehen, dass die Weiterbildungspflicht für beide Berufsgruppen entfällt. Im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wurde die Vorgabe reduziert (hib 10.06.2026).

Der Bundestag verabschiedet das Gesetz am 11.06.2026.

BFW: Die Weiterbildungspflicht von lediglich 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren ist eine minimalinvasive gesetzliche Regelung, die auch mit dem marktwirtschaftlichen Ansatz der BFW-Mitglieder ohne Weiteres vereinbar ist. Die Regelung setzt einen niederschwelligen Impuls zur Qualitätssicherung und zur Abgrenzung von weniger qualitätsbewussten Marktteilnehmern. Weitere Infos hier.

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