Bundeskabinett beschließt Streichung der Weiterbildungspflicht

Das Bundeskabinett hat am 5. November den „Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und zur Aufhebung von Berichtspflichten beschlossen. Als Beitrag zum Bürokratieabbau soll unter anderem die regelmäßige Pflicht zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern und Immobilienmaklern aufgehoben werden (§ 34c Abs. 2 a GewO). Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.

Der BFW lehnt dies in seiner Stellungnahme vom 22.10.2025 ab.  Denn eine Weiterbildungspflicht von lediglich 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren ist eine minimalinvasive gesetzliche Regelung, die auch mit dem marktwirtschaftlichen Ansatz der BFW-Mitglieder ohne Weiteres vereinbar ist. Die Regelung setzt einen niederschwelligen Impuls zur Qualitätssicherung und zur Abgrenzung von weniger qualitätsbewussten Marktteilnehmern.

Daneben hat sich der BFW in einem Verbändebündnis eingebracht. Initiator ist der VDIV. Das Verbändebündnis bittet die Wirtschaftsministerin Katharine Reiche in einem offenen Brief, sich für den Erhalt der Weiterbildungspflicht einzusetzen.   

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