Justiziar/Leiter Recht
Das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz befindet sich auf dem Weg und soll am 15.12.2023 vom Bundesrat verabschiedet werden.
Das Gesetz mit ca. 70 Einzelmaßnahmen enthält jedoch nicht nur Chancen, sondern auch erhebliche Risiken für Immobilienunternehmen. Regelungen zur Zinsschranke und Zinshöhenschranke gehen über die bloße Umsetzung europarechtlicher Vorgaben deutlich hinaus. Insbesondere die mit der Zinsschranke verbundenen Finanzierungsschwierigkeiten für Immobilienunternehmen stehen im Fokus, weil sie die vom Gesetz beabsichtigten Wachstumschancen erheblich beeinträchtigen und für Immobilienunternehmen auch wirtschaftlich existenziell sein können. Der BFW hat daher mit GdW, IVD und ZIA in einem gemeinsamen Schreiben an alle Länderfinanzminister und Landesbauminister auf eine erforderliche Korrektur hingewirkt. Es wurde insbesondere gefordert, sich bei den Regelungen auf die 1:1- Umsetzung europäischer Vorgaben zu beschränken. Erste Rückantworten lassen den Schluss zu, dass die mit der Zinsschranke verbundenen Finanzierungsschwierigkeiten für Immobilienunternehmen nicht im Fokus des Gesetzgebers standen. Es wurde zugesagt, die berechtigte Kritik der Immobilienverbände im weiteren Gesetzgebungsverfahren an das Bundesfinanzministerium zu adressieren. Ausgang offen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Veranstaltungshinweis: 42 Berliner Steuerforum am 29.11.2023, 11:00 Uhr 12:30 Uhr. Anmeldung hier.