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Bundestag beschließt TKG-Novelle

Der Bundestag hat die Novelle des Telekommunikationsrechts (TKG-Novelle) beschlossen. Der Gesetzentwurf muss nun noch den Bundesrat passieren. Zu den anstehenden Änderungen für die Immobilienwirtschaft hatte der BFW am Montag, 26.04.2021, zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, an der 80 Mitglieder des Verbandes teilnahmen. Als Referent hatte der Verband Dr. Christoph Enaux von Greenberg Traurig Germany LLP gewinnen können. Die Präsentation zur Veranstaltung versenden wir gern auf Anfrage.

Mit der TKG-Novelle kommen auf Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland Änderungen bei der Nebenkostenabrechnung und voraussichtlich auch höhere Kosten zu. Im Gegenzug sollen sie künftig Wahlfreiheit haben und selbst entscheiden können, welchen Anbieter sie bevorzugen oder ob sie ganz auf Kabelfernsehen verzichten.

Sollten neue Glasfaserleitungen verlegt werden, müsste sich der Mieter jedoch an den Kosten der Infrastruktur beteiligen, und zwar mit maximal 60 Euro pro Jahr für eine Dauer von maximal fünf beziehungsweise in bestimmten Fällen neun Jahren. Dadurch soll die Verlegung von reinen Glasfaseranschlüssen bis in die Wohnungen vorangebracht werden. Zusätzlich zum Bereitstellungsentgelt muss dann aber noch ein Vertrag für das TV-Signal abgeschlossen werden, und zwar jenseits der Nebenkostenabrechnung. Die bisher üblichen Sammelverträge zwischen Vermieter und TV-Kabelanbieter sind damit Geschichte.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen hatte sich im Gesetzgebungsverfahren für den Erhalt der Nebenkostenpositionen eingesetzt, weil hierauf Geschäftsmodelle zwischen Immobilienunternehmen und Netzbetreibern basieren. Sie führen sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Vermieter und Netzbetreiber zu einer Win-Win-Situation. Das liegt daran, dass Sammelverträge relativ günstig und Einzelverträge auch wegen des hohen Verwaltungsaufwandes etwa doppelt so teuer sind. Derzeit zahlen Mieterinnen und Mieter etwa acht bis zehn Euro pro Monat für einen Kabelanschluss.

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