Fall: Der Kunde hat die Wohnung mit Kaufvertrag vom 10.10.2023 gekauft. Die Wohnung ist zum 1. Dezember 2023 vermietet worden. Der Lastenwechsel hat daher spätestens auch zum 1. Dezember 2023 stattgefunden. Die Fertigstellung der Wohnung und des Gemeinschaftseigentums hat erst im März 2024...