Steuerliche Änderungen für die Immobilienwirtschaft 2023

Anfang Dezember hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Für die Immobilienwirtschaft dürften – zusammengefasst – folgende Gesetzesänderungen relevant sein:

  • Erhöhung des typisierten Abschreibungssatzes für Wohngebäude von 2 auf 3 %
  • Anpassung der Immobilienbewertung im Bereich Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Vermeidung doppelter Grunderwerbsteuer bei bestimmten Share Deals
  • Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaikanlagen

Die detaillierten Informationen dazu finden Sie in dem Dokument unten.

Den BFW-Mitgliedsunternehmen gingen die Informationen zum Jahressteuergesetz am 4. Januar im Rahmen einer Mitglieder-Information bereits zu.

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