Fakten
Steuern
Anfang Dezember hat der Bundestag das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Für die Immobilienwirtschaft dürften – zusammengefasst – folgende Gesetzesänderungen relevant sein:
- Erhöhung des typisierten Abschreibungssatzes für Wohngebäude von 2 auf 3 %
- Anpassung der Immobilienbewertung im Bereich Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Vermeidung doppelter Grunderwerbsteuer bei bestimmten Share Deals
- Steuererleichterungen für kleinere Photovoltaikanlagen
Die detaillierten Informationen dazu finden Sie in dem Dokument unten.
Den BFW-Mitgliedsunternehmen gingen die Informationen zum Jahressteuergesetz am 4. Januar im Rahmen einer Mitglieder-Information bereits zu.
Weitere Informationen: