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Steuererklärung 2020: Abgabefrist verlängert

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 wird um drei Monate verlängert. Nachdem der Bundesrat die Verlängerung an das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Anti-Steuervermeidung angefügt hatte, stimmte nun auch der Bundesrat zu. Die dreimonatige Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 gilt sowohl für Steuererklärungen, die von Steuerberaterinnen und -beratern erstellt werden, als auch für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärungen selbst anfertigen.

Auch die besonderen Abgabefristen für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich um drei Monate. Bürgerinnen und Bürger haben nun bis Ende Oktober Zeit, um ihre Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Sind Angehörige der steuerberatenden Berufe mit der Erstellung beauftragt, verlängert sich der Termin bis Ende Mai kommenden Jahres. Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet.

Hintergrund für die Fristverlängerungen sind die Belastungen in der Corona-Pandemie, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe. Letztere hatten bereits im Februar dieses Jahres einen Aufschub um sechs Monate für den Veranlagungszeitraum 2019 erhalten. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag darauf soll es in Kraft treten.

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