Nachzügler Bundestag Bundeskanzleramt (copyright: istock.com/fermate)

Pakt für Planungsbeschleunigung: Das wurde umgesetzt

Bund und Länder haben sich im November 2023 auf einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geeinigt. In diesem sind auch 10 Punkte enthalten, die das Bauen beschleunigen sollen. Nun wurde erstmals ein Bericht vorgelegt, in dem dargestellt ist, wie der Umsetzungsstand aus Sicht von Bund und Ländern ist. Die Baugesetzbuchnovelle lässt weiterhin auf sich warten. Der digitale Bauantrag ist erst in zehn von sechzehn Bundesländern Realität.

1. Bauplanungsrecht: Das förmliches Beteiligungsverfahren wird auf das digitale Verfahren im Regelfall umgestellt, Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird verkürzt.

Umsetzung: Laut Bundesregierung sei seit der Digitalisierungsnovelle sind ein digitales Beteiligungsverfahren und eine digitale Veröffentlichung im Bauleitplanverfahren die Regel. Zudem wurde das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung gestrafft und die Frist zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne von drei Monaten auf einen Monat verkürzt.

2. Baugesetzbuch: Der Bund unterzieht BauGB im Jahr 2023 einer umfassenden Novelle. Bund und Länder sorgen dafür, dass das gesamte Aufstellungsverfahren bis zur Planerstellung und Festsetzung digitalisiert wird.

Umsetzung: Das BMWSB hat einen Entwurf für die BauGB-Novelle erarbeitet, der bis auf die planungsrechtliche Generalklausel § 246e BauGB und das einfache Planverfahren für Solarenergie alle Vereinbarungen des Paktes aufgreift. Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in der Vorabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Weitere Änderungen des BauGB mit Bezug zur Umsetzung des Paktes sind bereits durch die im Juli 2023 in Kraft getretene Digitalisierungsnovelle erfolgt.

3. Generalklausel des § 246: In angespannten Wohnungsmärkten wird eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen.

Umsetzung: Die innerhalb der Bundesregierung geeinte bauplanungsrechtliche Sonderregelung für den Wohnungsbau (§ 246e BauGB) wird derzeit von den Koalitionsfraktionen beraten und soll als Initiative der Koalitionsfraktionen noch vor der BauGB-Novelle in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. § 246e BauGB-E erlaubt es, befristete von den ansonsten geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben für Zwecke des Wohnungsbaus abzuweichen. Dadurch wird – ohne dass zunächst über zwei und mehr Jahre ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsste – z. B. ermöglicht: Die Aufstockung von Gebäuden in ganzen Straßenzügen, das Bauen in zweiter Reihe und die Umnutzung leergefallener Gewerbeimmobilien

4. TA-Lärm: Der Bund wird in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel entscheidet die Gemeinde im Bebauungsplan.

Umsetzung: Das Bundesumweltministerium hat einen Entwurf für eine Novellierung der TA Lärm vorgelegt. Aktuell findet die Verbändebeteiligung statt. Mehr Informationen finden Sie hier.

5. Landesbauordnungen: Eine weitere Harmonisierung der teils unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen ist sinnvoll. Die Länder werden ihre unterschiedlichen Bauordnungen vereinheitlichen, wo dies der Beschleunigung dient. Die Länder werden außerdem regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen bundesweite Gültigkeit erhalten.

Umsetzung: Acht Länder haben ihre Landesbauordnungen angepasst, um die Möglichkeiten des kostenoptimierten und ressourcenschonenden Bauens gezielt zu verbessern. Damit soll der Umbau, die Umnutzung oder die Nutzung von alternativen und innovativen Baustoffen sowie die Nutzung neuer Technologien erleichtert werden. Mehrere weitere Landesbauordnungen befinden sich in Überarbeitung.

6. Genehmigungsfiktion: Wie im Bündnis bezahlbarer Wohnraum vereinbart, werden die Länder für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen, soweit noch nicht geschehen.

Umsetzung: Insgesamt zwölf Bundesländer haben eine solche Genehmigungsfiktion von drei Monaten.

7. Stellplatzverordnung: Die Länder werden außerdem Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.

Umsetzung: Neun Länder haben die Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlicht und so angepasst, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.

8. Wärmepumpen: Die Länder werden Wärmepumpen als technische Gebäudeausrüstung einstufen, um typenbezogene einheitliche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten.

Umsetzung: Elf Länder haben die einheitlichen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze für Wärmepumpen in den jeweiligen Landesbauordnungen umgesetzt, um typenbezogene einheitliche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten

9. Gebäudetyp E: Es wird der neue Gebäudetyp E zugelassen. Der Bund sorgt für eine Anpassung des Bauvertragsrechts. Die Bundesregierung wird bis Ende 2023 eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ vorlegen.

Umsetzung: Eine juristische Analyse wurde fertiggestellt. Formulierungsvorschläge für Verträge legt das Bauministerium voraussichtlich im 2. Quartal 2024 vor.

10. Digitaler Bauantrag: Den digitalen Bauantrag werden die Länder mit den Kommunen bis spätestens Mitte 2024 umsetzen.

Umsetzung: Mecklenburg-Vorpommern hat im Zuge der Umsetzung des digitalen Bauantrags aktuell neun Mitnutzungsverträge geschlossen. Somit nutzen zehn Bundesländer die EfA-Lösung mit einem Potenzial von ca. 580 Behörden. In Bayern nutzen mehr als die Hälfte (75) der 138 unteren Bauaufsichtsbehörden den digitalen Bauantrag. Damit steht der digitale Bauantrag 70 Prozent der Bevölkerung zur Verfügung.

Die Umsetzung der Maßnahmen im Detail finden Sie in der Tabelle. Den Pakt für Planungsbeschleunigung und den gesamten Bericht über die Umsetzung finden Sie weiter unten zum Download.

Weitere Informationen:

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