Normenkontrollklage gegen Mietendeckel: Hoffnung auf baldige Rechtssicherheit

„Die Immobilienwirtschaft ist mehr denn je gefragt, wenn es darum geht, die Wirtschaft nach der Corona-Pandemie wieder anzukurbeln. Deshalb ist es eine gute Nachricht, dass heute beim Bundesverfassungsgericht ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen den Mietendeckel eingereicht wurde. Planungs- und Rechtssicherheit sind jetzt wichtiger denn je – auch für neue Investitionen“, sagte BFW-Präsident Andreas Ibel heute in Berlin.

Ibel verwies dabei auf die heutige Bekanntgabe von Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Demnach unterstützen 284 Abgeordnete die Normenkontrollklage. Das notwendige Quorum von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages wurde somit deutlich übertroffen.

„Eine weitere gute Nachricht wäre, wenn das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Normenkontrollklage entscheidet“, ergänzte der BFW-Präsident. „Angesichts der Corona-Auswirkungen und dem hohen Risiko, das die Immobilienunternehmen durch Ausfälle von Mietzahlungen schultern, brauchen wir schnellstmöglich Klarheit – und zwar gleichermaßen für Vermieter und Mieter!“

Mit dem Mietendeckel werden Mieter und Vermieter gegeneinander ausgespielt!

BFW-Präsident Andreas Ibel

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt: Mieter und Vermieter lösen aufkommende Schwierigkeiten am Besten in gegenseitigem Einvernehmen“, betonte Ibel. „Mit dem Mietendeckel werden Mieter und Vermieter jedoch gegeneinander ausgespielt, ohne dass die Ursachen für den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Angriff genommen werden. Jetzt ist Miteinander gefragt, statt Gegeneinander! Eine Trendwende gelingt uns hier nur durch eine Ausweitung des Angebots – mit mehr bezahlbarem Neubau.“

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.