Nachdem der Bundestag bereits am 18. Juni 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen hat und es am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wird es am 1. November 2020 in Kraft treten. Das Gebäudeenergiegesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für Gebäudeenergieeffizienz und die Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien schaffen. Hierfür wird das Energieeinsparungsgesetz mit Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt und aufeinander abgestimmt.
Wesentlich für die Immobilienwirtschaft ist, dass die bereits sehr hohen energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten zum jetzigen Zeitpunkt nicht erhöht, sondern erst im Jahr 2023 evaluiert werden sollen. Der nach der EU-Gebäuderichtlinie zu definierende Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten entspricht somit zumindest bis 2023 den aktuellen energetischen Vorgaben, die bereits seit 2016 für den Neubau gelten.
Im GEG enthalten ist zudem eine “Innovationsklausel“ für Quartiere, die eine größere Flexibilität bieten soll, den energetischen Vorgaben zu entsprechen – eine aus Sicht des BFW nicht unkritische Regelung, da zum einen die Aufgabe des Gebäudebezugs dem GEG wesensfremd ist, zum anderen die Regelung inhaltlich weniger Gegenstand des Ordnungs- sondern vielmehr des Förderrechts sein sollte.
Konkret hat die Klausel zur Folge, dass nicht mehr jedes Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen muss, sofern die Bilanz im Quartier stimmt. Darüber hinaus ermöglicht es die nicht unumstrittene Klausel, von der bisherigen Kenngröße Primärenergie auf Treibhausgasemissionen umzusteigen. Den Umstieg können die zuständigen Landesbehörden zunächst bis zum 31.12.2023 befristet genehmigen. Der maßgebliche Grundgedanke hierbei ist, dass die Erreichung der Klimaziele nicht nur über bloße Gebäudedämmung, sondern auch durch andere Maßnahmen erreicht werden können. Das Bundesumweltministerium kritisiert, dass mit einem CO2-Kennwert die Anforderungen an den Wärmeschutz verwässert und Effizienzpotenziale ungenutzt bleiben.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hingegen stellt die deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung des Regelungswerks heraus und lobt die zusätzlichen Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien.
Entscheidend werden die Auswirkungen des GEG auf die Praxis sein. Diese beleuchten wir in einem ausführlichen Beihefter zur nächsten Ausgabe unserer Verbandszeitschrift FWW, die am 10. September 2020 erscheint.
- Franco Höfling
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