Nachzügler Bundestag Reichstag Kuppel (Copyright:istock.com/caughtinthe)

Mietspiegelreform: Erste Lesung im Bundestag

Der Bundestag hat am 16. April 2021 in erster Lesung über das Mietspiegelreformgesetz beraten. Es soll nach Angaben der Bundesregierung die Bedingungen für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel verbessern und dazu den Behörden Befugnisse zur Datenverarbeitung einräumen. Zudem will die Bundesregierung eine Auskunftspflicht für die Befragungen zum Mietspiegel einführen, um die Datengrundlage zu verbessern. Der Bindungszeitraum von Mietspiegeln soll um ein Jahr auf drei Jahre verlängert werden.

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sieht in dem Gesetz einen weiteren mietpreisrechtlichen Eingriff zu Lasten der Vermieter. Aus Sicht des Verbandes wird durch eine Verringerung der wissenschaftlichen Qualität die Akzeptanz des Mietspiegels aufs Spiel gesetzt. Damit werden Mietspiegel immer mehr zum Kosmetikspiegel einer falschen Wohnungsbaupolitik. Kritik kam während der ersten Lesung unter anderem auch von Katharina Willkomm aus der FDP-Fraktion. Sie bezeichnete den Gesetzentwurf als „Bürokratiemonster“: „Unverändert wird aus zu wenigen Stichproben durch aufwändigen, statistischen Hokuspokus ein vermeintlich repräsentativer Mietspiegel destilliert“, kritisierte sie.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) verteidigte das Gesetz. Mieterinnen und Mieter sowie Mietinteressenten müssten die ortsübliche Vergleichsmiete einfach, zuverlässig und rechtssicher ermitteln können. Das Gesetz sei dafür aus ein gutes Mittel, sagte sie. Carsten Müller von der Unionsfraktion betonte, dass der Mietspiegel nicht als Instrument der politischen Beeinflussung des Wohnungsmarktes gedacht sei und keine Marktmechanismen ersetzen solle. Vielmehr gehe es um bundesweit einheitliche Kriterien.

Andere Abgeordnete nutzten die Debatte, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel erneut zu thematisieren. Caren Lay von der Fraktion Die Linke griff die Regierungsparteien scharf an, warf ihnen „mutloses Rumgemurkse“ in der Mietenpolitik vor und kündigte an, dass ihre Partei auf Bundesebene für den Mietendeckel kämpfen werde. Dieses Ziel unterstützte auch die SPD-Abgeordnete Mechthild Rawert: „Wir wollen bestehendes Bundesrecht für einen verfassungsgemäßen Mietenstopp in angespannten Wohnungsmärkten“. Außerdem plädierte Rawert dafür, die Mietpreisbremse zu entfristen und warb für das Baulandmobilisierungsgesetz, um Kommunen bei der Beschaffung von Wohnraum in Innenstadtlagen stärker zu unterstützten.

Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Die Kritikpunkte und Forderungen des BFW Bundesverbandes können Sie hier im Detail nachlesen.

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