Mietrecht aktuell: Mietpreisbremse soll verlängert werden

SPD und FDP haben sich laut Medienberichten darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bis 2029 zu verlängern. Die nach dem Koalitionsvertrag vorgesehene Absenkung der Kappungsgrenze für Wohnmangellagen und die Erweiterung des Betrachtungszeitraums zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen danach nicht kommen.

Der BFW lehnt die geplanten mietrechtliche Eingriffe ab, weil sie den mietrechtlichen Interessenausgleich zu Lasten der Vermieter weiter aushebeln. Investitionshemmnisse der Immobilienkrise werden verstetigt. Wegen des Eingriffs in Art. 14 GG darf es sich bei der Mietpreisbremse nur um eine befristete Übergangslösung handeln, in der wirksame Maßnahmen für den Wohnungsbau wirken können. Hiervon sind wir neun Jahre nach Einführung in das BGB und mitten in der Immobilienkrise sehr weit entfernt.

Eine abschließende Bewertung der geplanten gesetzlichen Eingriffe ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, weil bislang kein veröffentlichter Referentenentwurf und auch kein Kabinettsbeschluss aller drei Regierungsparteien vorliegt.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Hintergrund: Mietrechtliche Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag

  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
  • Absenkung der Kappungsgrenze in Wohnmangellagen von 15% auf 11 % in 3 Jahren
  • Ortsübliche Vergleichsmiete: Verlängerung des Betrachtungszeitraumes von 6 auf 7 Jahre
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