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Mietpreisbremse in Hamburg: Das Ziel verfehlt

Der Hamburger Senat hat im Juni 2020 die Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen. Und das, obwohl ein unabhängiges Gutachten zur 2015 eingeführten Mietpreisbremse belegt, dass diese wirkungslos ist. Auch die wohnungswirtschaftlichen Verbände hatten sich in einer gemeinsamen Stellungnahme klar gegen eine Verlängerung ausgesprochen.

Das Gutachten zur alten Mietpreisbremse, das die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen selbst in Auftrag gegeben hatte, beweist, dass die Mietpreisbremse in Hamburg ihr Ziel verfehlt. In der „Evaluation der Mietpreisbremse“, durchgeführt vom Institut für Wohnen und Umwelt und dem Beratungsunternehmen F+B, heißt es: „Insgesamt waren auf dem Markt bei den Wohnungsangeboten im Mittel keine Preisdämpfungswirkungen zu beobachten.“ Bei den Bestandswohnungen führe die Mietpreisbremse sogar zu mehr Mieterhöhungen.

Zur der im Juni 2020 beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse hatte der BFW Landesverband Nord gemeinsam mit dem Grundeigentümer-Verband Hamburg, dem IVD Nord sowie dem Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) in einer offiziellen Stellungnahme begründet, warum diese nicht zielführend sei. Diese Einschätzung stützte sich auf Ausführungen des Center for Real Estate Studies (CRES) an der Steinbeis-Hochschule Berlin. Demnach sprechen folgende Gründe gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse:

  1. Der Betrachtungszeitraum bis zum Jahr 2007 ist zu lang gewählt. So entsteht ein Zerrbild des Wohnungsmarktes in der Stadt.
  2. Angebotsmieten aus Portalen und anderen Medien spiegeln nachweislich nicht die tatsächliche Wohnraumversorgung wider.
  3. Im Vergleich zum übrigen Bundesgebiet ist ein starker Mietenanstieg in Hamburg nicht gegeben: Während bundesweit die Mieten von 2015 bis 2019 um durchschnittlich 1,48 Euro pro Quadratmeter angestiegen sind, waren es in Hamburg nur 1,31 Euro.
  4. In den meisten anderen Bundesländern ist die Mietbelastung in den vergangenen Jahren stärker angestiegen als in Hamburg.
  5. Die Fertigstellung neuer Wohnungen hat in den letzten Jahren mit dem Bevölkerungswachstum in Hamburg nahezu Schritt gehalten. Vergleicht man die Baugenehmigungen der letzten drei Jahre mit der Bevölkerungsentwicklung, liegt die Neubautätigkeit sogar leicht darüber.
  6. Eine niedrige Leerstandsquote, wie sie in Hamburg besteht, ist allein kein Indikator für die Funktionsuntüchtigkeit des Mietenmarktes. Denn andererseits gibt es in Hamburg eine Fluktuationsrate von 7,4 Prozent. Jedes Jahr werden 53.000 Mietverhältnisse neu geschlossen. Dies setzt ein entsprechendes Angebot an attraktiven Wohnungen voraus und zeigt: Es gibt einen funktionierenden Wohnungsmarkt in der Stadt.
  7. Hilfebedürftigen Haushalten ist mit der Mietpreisbremse nicht geholfen. Sie benötigen zur Deckung ihres Wohnungsbedarfs vielmehr eine ausgeweitete attraktive Wohnraumförderung, die sie gezielt unterstützt.

„Offensichtlich Symbolpolitik“

„Obwohl die Erfahrungen der letzten Jahre und die Auswertungen von Expertinnen und Experten dagegensprechen, wird die Mietpreisbremse in Hamburg verlängert. Bei dieser Entscheidung handelt es sich offensichtlich um Symbolpolitik, die die Gemüter beruhigen soll. Aber auf diese Weise schafft man keine einzige zusätzliche Wohnung, sondern erhöht nur den Aufwand für die Wohnungsunternehmen“, sagt Sönke Struck der Vorstandsvorsitzende des BFW Landesverbands Nord. „Wir bedauern dies sehr, weil das Gegenteil der Fall sein sollte: weniger Regularien, um mehr Wohnungen bauen zu können.“

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