Blick auf den Bundesrat in Berlin/Photo by Moises Gonzalez on Unsplash

Mietendeckel: Berlin startet Bundesratsinitiative

Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin unternimmt einen neuen Anlauf zur Mietenregulierung. Mit einer Bundesratsinitiative will der Senat erreichen, dass die Länder künftig Mietregulierungen vornehmen dürfen, die vom Bundesrecht abweichen. Ziel der Initiative ist es, im Bundesrecht eine Länderöffnungsklausel zu schaffen. Die Idee des Mietendeckels sei richtig gewesen, erklärte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne).

Die von Berlin angestrebte Länderöffnungsklausel soll es ermöglichen, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Miethöhe auf angespannten Wohnungsmärkten abzuweichen und die Mietpreise zu begrenzen. Ein wirksamerer Schutz von Mieterinnen und Mietern sei dringend erforderlich, heißt es in einer Pressemitteilung des Berliner Senats.

Berliner Mietpreisregulierung im Frühjahr gekippt

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) im März für nichtig erklärt. Für Berlin und andere Bundesländer besteht danach keine Möglichkeit, landesrechtliche Regelungen zur Mietbegrenzung einzuführen. Nach Ansicht des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kann ein Mietendeckel die Probleme angespannte Wohnungsmärkte nicht lösen.

Nur Neubau kann Wohnungsmärkte dauerhaft entlasten

BFW-Präsident Andreas Ibel hatte bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März erklärt: „Ein mietrechtlicher Flickenteppich ist Gift für die Mieterinnen und Mieter sowie für die Unternehmen“. Bei einem Erfolg der Berliner Bundesratsinitiative würde genau dieses Szenario drohen. Dabei hat sich bereits unter dem Mietendeckel in der Hauptstadt gezeigt, dass das Gesetz zum Stillstand bei der Modernisierung und energetischen Sanierung geführt hat, ebenso wie im Neubau. Nach Überzeugung des BFW können angespannte Märkte nur durch Neubau dauerhaft entlastet werden.

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