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Mantelverordnung passiert Bundesrat

Der Bundesrat am 25. Juni der sogenannten Mantelverordnung zugestimmt. Konkret handelt es sich um mehrere aufeinander abgestimmte Verordnungen, mit denen die Bundesregierung einheitlich regelt, wie mineralische Abfälle – zum Beispiel Bauschutt – zu verwerten sind. Ziel ist es, Boden und Grundwasser besser zu schützen und die Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe zu erhöhen, die durch die Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.

Kern des Vorhabens sind die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung enthalten. Ersatzbaustoffe sind durch Recycling oder aus Aufbereitung von industriellen Nebenprodukten wie Schlacken und Aschen gewonnene Baustoffe. Durch ihre Verwendung können die knappen Ressourcen an Primärbaustoffen wie Kies oder Sand geschont werden. Indem die Verordnungen deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken oder Gleisschotter und die Beseitigung von darin enthaltenen Schadstoffen vorsehen, sollen sie Ersatzbaustoffe für Bauherrn attraktiver machen, teilte der Bundesrat mit.

Warnung vor weiter steigenden Baukosten

Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen befürchtet, dass die Regelungen zu steigenden Baukosten führen. Hintergrund sind immer höhere Anforderungen an das Recycling von Baustoffen. Die Mantelverordnung macht erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle. An der Neuregelung wurde seit gut 15 Jahren gearbeitet. Allerdings ist es aus Sicht des BFW nicht gelungen, Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in angemessener Weise zusammenzuführen. Es droht ein bürokratischer Kostentreiber ohne adäquaten Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz. Bestehende Entsorgungsprobleme können mit dem Gesetz nicht gelöst werden. Bereits jetzt kämpft die Branche mit einer angespannte Entsorgungssituation, regional auftretenden Entsorgungsengpässen und schwindenden Deponiekapazitäten. Teilweise müssen bis zur Annahmestelle mehrere hundert Kilometer zurückgelegt werden. Dies ist zum einen ökologisch fragwürdig und führt zum anderen zu einer erheblichen Steigerung der Baukosten. Eine ausführliche Übersicht über alle Argumente finden Sie hier.

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