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Heizkostenzuschussgesetz: BFW in der Anhörung

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 10. Januar 2022 den Entwurf für ein Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG 2022) vorgelegt. An der Anhörung hat sich auch der BFW Bundesverband beteiligt. Zeitgleich mit der Anhörung findet auch die Ressortabstimmung und die Länderanhörung statt.

Das HeizkZuschG-E trägt sicherlich zur Erreichung der sozialen Ziele des Wohngeldes bei. Einkommensschwächere Haushalte im Wohngeld werden mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise unterstützt. Soziale Härten werden abgemildert.

Der einmalige Heizkostenzuschuss ist aber lediglich ein „Schmerzmittel“ mit einer flankierenden sozialpolitischen Funktion. Nur die bedarfsgerechte Dynamisierung und eine Klimakomponente bietet die Chance, die Eigenverantwortung der betroffenen Menschen für Lebensführung, Berufstätigkeit und effizienten Wohnkonsum verlässlich zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Risiken für Mietausfälle und sozial bedingte Mieterfluktuation werden reduziert und die Stabilität sozial durchmischter Quartiere gestärkt.

Die erforderliche Höhe für eine bedarfsgerechte Dynamisierung muss daher aus Sicht des BFW überprüft und entsprechend angepasst werden. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente ist schnellstmöglich einzuführen.

Hintergrund: Das HeizkZuschG soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist für den 8. April 2022 avisiert. Die Kabinettsbefassung ist bereits für den 26. Januar 2022 vorgesehen. Ein besonderer Antrag für die Gewährung des Heizkostenzuschusses ist nicht erforderlich. Der einmalige Heizkostenzuschuss wird von Amts wegen gewährt.  Der Gesetzentwurf sieht gestaffelt nach Haushaltsgröße die Leistung eines einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldberechtigte vor, die in den Monaten Oktober 2021 bis März 2022 Wohngeld bezogen haben. Nach den Angaben im Gesetzentwurf erhält ein 2-Personen-Haushalt z. B. einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 175 Euro. Eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses bei anderen Sozialleistungen soll nicht erfolgen. Die Kosten für den Heizkostenzuschuss werden vollständig vom Bund getragen. Das Gesetz bedarf daher nicht der Zustimmung des Bundesrates. Von dem einmaligen Heizkostenzuschuss profitieren nach den Angaben im Entwurf rund 710.000 Haushalte.

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