Nachzügler Bundestag Bundesadler (Copyright: istock.com/Cineberg)

Gesetzgebung bis zur Wahl

Der neue Bundesjustizminister Volker Wissing stellte im Rechtsausschuss des Bundestages klar, dass die Umsetzung der noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Vorhaben der Bundesregierung nun in den Händen des Parlaments liege. Das Ministerium stehe zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit bereit. Neue Vorhaben für die verbleibende Legislaturperiode kündigte der Minister nicht an. Das Gebäudetyp-E-Gesetz und die Verlängerung der Mietpreisbremse stehen danach nicht im BMJ- Fokus der umsetzbaren Vorhaben bis zur Bundestagswahl.  

Zu den laufenden Vorhaben, deren Umsetzung aus Sicht des BMJ wünschenswert sei, zählte Wissing folgende Gesetzentwürfe:

  • Stärkung des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz (20/1297720/12978)
  • Änderung der Höfeordnung. Der Gesetzentwurf (20/1278820/13647),
  • Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (20/11310),
  • Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (20/11849),
  • Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) sowie zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“ (20/13251).

Hinzukommen folgende Vorhaben zur nationalen Umsetzung von EU-Vorgaben:  

  • Umsetzung der Richtlinien zur Terrorismusbekämpfung (20/11848) und
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung (20/12787).

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Weitere Informationen zu den noch offenen Gesetzgebungsverfahren hier.

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