Justiziar/Leiter Recht
Die vom Bundesjustizministerium einberufene Expertengruppe Mietrecht nimmt ihre Arbeit auf.
Die konstituierende Sitzung am 16.09.2025 markiert den Beginn eines intensiven Reformprozesses, der bis Ende 2026 Vorschläge für zentrale mietrechtliche Fragen erarbeiten soll – darunter die Präzisierung der Mietpreisüberhöhung gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, eine mögliche Bußgeldbewehrung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse sowie die Harmonisierung mietrechtlicher Vorschriften.
Beteiligung des BFW
Die Expertengruppe ist mit 20 Teilnehmern breit aufgestellt: Neben Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Kommunen und Mieterorganisationen sind auch Verbände der Immobilienwirtschaft beteiligt – darunter der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, der sich mit Nachdruck für die Interessen seiner Mitgliedsunternehmen aus der mittelständischen Immobilienwirtschaft einsetzt.
BFW: Mietrecht darf Investitionen nicht gefährden
Der BFW lehnt weitere mietpreisrechtliche Verschärfungen zulasten der Immobilienwirtschaft entschieden ab. Mietrechtliche Eingriffe dürfen nicht zur Investitionsbremse werden – weder im Neubau noch im Bestand.
Barrierefreiheit, energetische Sanierung und andere Modernisierungsmaßnahmen erfordern wirtschaftliche Spielräume, die nicht weiter durch staatliche Regulierung eingeengt werden dürfen.
Der Verband warnt davor, § 5 Wirtschaftsstrafgesetz als Einfallstor für eine verschärfte Mietpreisregulierung zu nutzen. Es besteht das Risiko, dass die verfassungsrechtlich zweifelhafte Mietpreisbremse durch eine weitere verfassungsrechtlich fragwürdige Regelung abgelöst wird. Das würde neue Unsicherheiten schaffen und die Investitionsbereitschaft weiter senken.
„Bezahlbarer Wohnraum entsteht nicht durch Regulierung, sondern durch Angebot. Und dieses Angebot schaffen wir – wenn man uns lässt“, so der BFW-Präsident Dirk Salewski zuletzt in der Anhörung zur Mietpreisbremse.
Ausblick
Die Arbeit der Expertengruppe wird zeigen, ob tragfähige Reformvorschläge zwischen den teils gegensätzlichen Interessen entwickelt werden können. Der BFW wird sich konstruktiv einbringen – mit dem Ziel, auf wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft im Wohnungsbau und im Bestand hinzuwirken.
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- Franco Höfling
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