Justiziar/Leiter Recht
Es handelt sich um einen Meilenstein für bezahlbares Bauen und Wohnen. Der Schiedsspruch zur DIN 18014 stellt klar: Normen sind freiwillig. Normen müssen praxisnah, technologieoffen und wirtschaftlich tragfähig sein.
Mit dem Schiedsspruch zur DIN 18014 hat der BFW einen bedeutenden Erfolg erzielt. Die Entscheidung des DIN-Schiedsausschusses bestätigt zentrale Kritikpunkte des Verbandes und stellt u.a. klar, dass Normen nicht den Anschein erwecken dürfen, rechtsverbindlich zu sein.
Worum geht es?
Die DIN 18014 beschreibt die Planung, Ausführung und Dokumentation von Erdungsanlagen. Es Hierbei geht es um die Ableitung von Fehlerströmen, Schutz vor Überspannung und Blitzschlag. Erdungsanlagen werden z.B. in die Bodenplatte eines Gebäudes bzw. als Tiefen- oder Ringerder in Erde eingebracht. Sie werden benötigt, wenn eine Blitzschutzanlage errichtet wird oder wenn Netzbetreiber einen speziellen Anschluss an das Niederspannungsnetz vorschreiben. Da Blitzschutzanlagen eher selten errichtet werden, könnte bei über 80 % aller Wohngebäude die Erdungsanlage komplett wegfallen. Die Norm ist seit Jahrzehnten Bestandteil der technischen Regelwerke im Bauwesen und wurde mehrfach überarbeitet – zuletzt im Juni 2023. Der aktuelle Entwurf hatte jedoch erhebliche Kritik ausgelöst, insbesondere im Wohnungsbau, wo aus Sicht des BFW die zusätzliche Forderung von Potentialausgleichsanlagen und der kostenintensive Einsatz von Edelstählen technisch nicht erforderlich ist.
Was sieht der BFW kritisch?
Der BFW forderte die Zurückziehung des Norm-Entwurfs und hat daher Einspruch gegen den ersten Normenentwurf, Einspruch gegen den überabeiteten Normentwurf eingelegt und später gegen den überarbeiteten Normentwurf ein Schiedsverfahren beantragt.
Wesentlichen Forderungen und Kritikpunkte des BFW im Überblick:
Normen müssen freiwillig sein.
Der Normentwurf enthält verbindlich wirkende Formulierungen, obwohl DIN-Normen grundsätzlich nur empfehlenden Charakter haben dürfen.
Technologieoffenheit gewährleisten.
Es wurden Materialvorgaben gemacht, etwa die ausschließliche Verwendung von Edelstahl, was die Technologieoffenheit einschränkt und zu unnötigen Kosten führt.
Komplexität reduzieren.
Aus bisher 24 Seiten Normungstext wurden im Entwurf nun 71 Seiten. Es sind durchweg physikalisch nicht nachvollziehbare Forderungen enthalten, die damit pauschal zu Lasten der Immobilienwirtschaft gehen. Die Anforderungen sind überkomplex und für typische Wohnbauprojekte nicht angemessen.
Wirtschaftlichkeit gewährleisten.
Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde aus Sicht des BFW nicht transparent offengelegt, obwohl sie für die Bewertung der Normenrelevanz entscheidend ist. In den früheren Jahren wurde vorhandener Baustahl im Beton zur Erdung von Gebäuden herangezogen. Heute müssen, neben umfangreichen Maßnahmen in der Bodenplatte, zusätzlich Edelstähle im Erdreich vergraben werden. Für ein Einfamilienhaus kommen dafür bis zu 3.000 € an Kosten zusammen. Bei Industriehallen können auch 100.000 € und mehr an zusätzlichen Kosten entstehen. Fatal ist hierbei, dass bei über 80 Prozent der Vorhaben gar keine Erdungsanlage notwendig wäre.
Inhalt des Schiedsspruch:
Der Schiedsausschuss hat die Position des BFW in mehreren Punkten bestätigt und dem zuständigen Arbeitsausschuss NA 005-09-85 AA konkrete Überarbeitungsaufträge erteilt. Besonders hervorzuheben sind folgende Aussagen aus dem Schiedsspruch:
„…DIN-Normen stellen ein privates Regelwerk dar und haben lediglich einen Empfehlungscharakter. Ihre Anwendung kann (nur) gesetzlich, durch Verordnung sowie konkretisierende Verwaltungsvorschriften zwingend vorgeschrieben oder vertraglich von den Parteien vereinbart werden. Eine DIN-Norm darf dementsprechend keine Vorgaben enthalten, dass die Einhaltung der Norm rechtlich erforderlich ist. Auch technisch darf sie keine zwingend anmutenden Vorgaben machen, es sei denn es besteht eine für die Funktionalität für den der Norm beschriebenen Lösung zwingende Notwendigkeit…“ (Seite 6 des Schiedsspruchs)
BFW: Der Schiedsausschuss bestätigt, dass der Normentwurf verbindlich wirkende Formulierungen enthält, obwohl DIN-Normen grundsätzlich nur empfehlenden Charakter haben dürfen. Der Norm-entwurf muss nun entsprechend überarbeitet werden.
Eine Verbindlichkeit der Norm kann sich derzeit auch aus den aktuellen Anschlussbedingungen der Stadtwerke ergeben kann. Auch deshalb ist es erforderlich, dass die Norm Spielräume für alternative Lösungen lässt. Die Anschlussbedingungen der Stadtwerke müssen dann entsprechend überarbeitet werden
„…Technologie- und damit auch Materialoffenheit sind in der Normungsarbeit zu berücksichtigen und anzustreben. Nicht die jeweilige Technologie oder das jeweilige Material sind in den Vordergrund zu stellen, sondern die charakteristischen Merkmale herzuleiten und zu beschreiben, die dann zu einer entsprechenden Technologie oder Materialauswahl auch unter dem Aspekt der Ressourcenschonung führen. Somit ist auch hier die Herleitung einer Materialauswahl zu ergänzen…“ (Seite 6 des Schiedsspruchs)
BFW: Das heißt, konkrete Materialvorgaben, wie zum Beispiel die ausschließliche Verwendung von Edelstahl in der DIN 18014 sind unzulässig.
„…Das zu definierende Qualitätsniveau ist unter Bezugnahme auf den Zeitfaktor zu präzisieren. Bauwerke mit unterschiedlichen Lebenszyklen lassen erwarten, dass es unterschiedlich hoher Qualitätsniveaus bedarf und nicht immer das weitestgehende Niveau passend ist…“ (Seite 7)
BFW: Auch in diesem Punkt geht es um Technologieoffenheit und Freiwilligkeit. Danach muss kein Material verbaut werden, dass langlebiger ist als der noch laufende Lebenszyklus des Bauwerks.
Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit
Auch wenn der Schiedsausschuss keine explizite Wirtschaftlichkeitsprüfung verlangt, wird im Schiedsspruch festgehalten, dass der Arbeitsausschuss eine solche vorgenommen hat. Aus dem Protokoll vom 22.11.2021 ergibt sich, dass der AA eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen hat. Dabei ist er zu dem Schluss gekommen, dass der Norm-Entwurf im Vergleich zur Norm von 2014 keine Kostensteigerung bewirke…“ (Seite 7 und 8 des Schiedsspruchs)
BFW: Diese Feststellung ist für die Immobilienwirtschaft von zentraler Bedeutung, denn sie zeigt und bestätigt exemplarisch, dass wirtschaftliche Aspekte bei der Normung berücksichtigt werden müssen. An der Feststellung, dass der aktuelle Norm-Entwurf zu keiner Kostensteigerung führt, muss sich der Arbeitsausschuss messen lassen.
Bedeutung für die mittelständische Immobilienwirtschaft
Für die Mitglieder des BFW und die gesamte Branche bedeutet der Schiedsspruch vor allem: Der Normentwurf wird zwar nicht zurückgezogen. Der Entwurf wird jedoch überarbeitet, verbindlich wirkende Formulierungen werden entfernt, Materialvorgaben sowie Qualitätsvorgaben technologieoffen angepasst. Bei konsequenter Umsetzung wird die neue DIN 18014 zu dem, was sie sein soll: freiwillig, technologieoffen, wirtschaftlich sowie praxisnäher als bisher.
Wie geht es weiter?
Mit dem Schiedsspruch ist der Norm- Entwurf zur DIN 18014 zur Überarbeitung an den zuständigen Arbeitsausschuss zurückverwiesen worden. Der Ausschuss ist nun verpflichtet, die vom Schiedsausschuss formulierten Vorgaben umzusetzen – insbesondere die Klarstellung des Empfehlungscharakters, die Öffnung für verschiedene Materialien und die Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenszyklen von Gebäuden.
Der BFW wird diesen Überarbeitungsprozess weiterhin aktiv begleiten und sich erneut mit fachlicher Expertise in die Beratungen einbringen. Ziel bleibt es, eine Norm zu schaffen, die den Anforderungen der Baupraxis gerecht wird, wirtschaftlich vertretbar ist und die technologische Vielfalt nicht einschränkt. Wir bedanken uns für die maßgebliche fachliche Unterstützung durch Kunibert Gerij, Prof. Dr.-Ing Dirk Brechtken, RA Michael Halstenberg und Martin Schauer, ö. b. u. v. Sachverständiger.
Unabhängig von der aktuellen Entwicklung zur DIN 18014 empfiehlt der Sachverständige Martin Schauer Erdungsanlagen – wenn technisch notwendig – kostengünstig nach folgenden Regelwerken zu erstellen:
- Erdungsanlagen für den Blitzschutz: DIN EN 62305-3:2011-10, Abs. 5.4
- Erdungsanlagen für exponierte Antennen: DIN EN 60728-11:2019-02, Abs. 11.3.3
- Erdungsanlagen, für Anschluss im TT-System: DIN VDE 0100-540:2024-06, Abs. 542.2.3
Wir halten Sie auf dem Laufenden.
- Franco Höfling
- E-Mail Kontakt
- 2025-07-23 Schiedsspruch DIN 18014 signiert (002)