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BFW kritisiert DIN-Entwurf für Erdungsanlagen

Der BFW hat in Zusammenarbeit mit Verbänden der Immobilien- und Bauwirtschaft Einspruch gegen einen neuen DIN-Entwurf für Erdungsanlagen (Fundamenterder) eingelegt. Ein guter Anlass, Praxiskompatibilität und Wirtschaftlichkeit der Normung im DIN grundlegend zu hinterfragen.

Es muss verhindert werden, dass Investoren und Bauherren zu unnötig teuren Investitionen durch übertriebene Normung gedrängt werden.

Was sind Erdungsanlagen?  

Die Verlegung eines Fundamenterders in jedem Neubau Pflicht. Dieser sorgt dafür, dass elektrische Ströme ins Erdreich abgeleitet werden und schützt so das Haus vor Blitzeinschlägen oder Überspannung. Geregelt wird dies in der DIN-Norm 18014. Neben dem Ableiten von Blitzströmen dient der Fundamenterder auch zum Schutz vor elektrischem Schlag, gewährleistet einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten und der Energieversorgung, sichert den Überspannungsschutz von Geräten und regelt die elektromagnetische Verträglichkeit sowie die Antennenerdung. Tritt ein Fehler auf, unterbricht er sogar die Stromversorgung.

Kritikpunkte und Forderungen zum neuen DIN-Entwurf

  • Komplexität  reduzieren:  Aus bisher 24 Seiten Normungstext werden im Entwurf nun 60 Seiten. Es sind durchwegs physikalisch nicht nachvollziehbare Forderungen enthalten, die damit pauschal zu Lasten der Immobilienwirtschaft gehen.  
  • Relevanzprüfung nachholen:  Eine Vorabschätzung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Normungsverfahrens fehlt und muss nachgeholt werden.  
  • Wirtschaftlichkeit gewährleisten : In den früheren Jahren wurde vorhandener Baustahl im Beton zur Erdung von Gebäuden herangezogen. Heute müssen, neben umfangreichen Maßnahmen in der Bodenplatte, zusätzlich Edelstähle im Erdreich vergraben werden. Für ein Einfamilienhaus kommen dafür bis zu 3.000,- € an Kosten zusammen. Bei Industriehallen können es auch 100.000 € an zusätzlichen Kosten werden. Fatal ist hierbei, dass bei 70 – 80 Prozent der Vorhaben gar keine Erdungsanlage notwendig wäre.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Stellungnahme nebst Kommentartabelle.

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