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DIN-Entwurf für Erdungsanlagen: Unnötige Investitionen vermeiden!

Das DIN hat einen  geänderten Normentwurf  für Erdungsanlagen vorgelegt. Hintergrund war eine Vielzahl von Einsprüchen aus der Immobilienwirtschaft. Aber auch der neue Entwurf ist nicht viel besser. Er trägt zur Steigerung der Baukosten bei und enthält zudem technisch nicht nachzuvollziehende Forderungen, die im Widerspruch zu europäischen, nationalen Regelwerken sowie physikalischen Grundsätzen stehen.

Der BFW hat wieder Einspruch eingelegt. Die Einspruchsfrist für alle Betroffenen läuft noch bis 17.08.2022. Wenn auch Sie Einspruch einlegen möchten, können Sie sich gern am Einspruchstext des BFW orientieren (siehe unten).

Weitere Infos zum Einspruchsverfahren hier.

Im Kern geht es um die Verlegung eines Fundamenterders, die in jedem Neubau Pflicht ist. Dieser Fundamenterder soll dafür sorgen, dass elektrische Ströme ins Erdreich abgeleitet werden und das Haus so vor Blitzeinschlägen und Überspannung schützen. Neben dem Ableiten von Blitzströmen dient er zum Schutz vor elektrischem Schlag, gewährleistet einen störungsfreien Betrieb von Elektrogeräten und Energieversorgung, sichert den Überspannungsschutz von Geräten und regelt die elektromagnetische Verträglichkeit sowie die Antennenerdung. Tritt ein Fehler auf, unterbricht er sogar die Stromversorgung.

Fatal ist nur, dass bei 70 bis 80 Prozent der Vorhaben gar keine Erdungsanlage notwendig wäre.

Ziel des Einspruchs von BFW und weiteren Verbänden der Immobilien- und Wohnungswirtschaft ist es, Investoren und Bauherren vor unnötig teuren Investitionen durch übertriebene Normung zu schützen.

Der BFW hat folgende Hauptforderungen zum neuen DIN-Entwurf aufgestellt:

  • Komplexität reduzieren: Aus bisher 24 Seiten Normungstext werden im Entwurf nun 67 Seiten. Es sind durchweg physikalisch nicht nachvollziehbare Forderungen enthalten, die damit pauschal zu Lasten der Immobilienwirtschaft gehen. 
  • Relevanzprüfung nachholen: Eine Vorabschätzung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Normungsverfahrens fehlt und muss nachgeholt werden. 
  • Wirtschaftlichkeit gewährleisten: In den früheren Jahren wurde vorhandener Baustahl im Beton zur Erdung von Gebäuden herangezogen. Heute müssen, neben umfangreichen Maßnahmen in der Bodenplatte, zusätzlich Edelstähle im Erdreich vergraben werden. Für ein Einfamilienhaus kommen dafür bis zu 3.000 € an Kosten zusammen. Bei Industriehallen können es auch 100.000 € an zusätzlichen Kosten werden.

Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie der Kommentartabelle.

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