Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) will von den Haushaltsmitteln für 2022 rund 750 Millionen Euro für den Bau von Sozialwohnungen ausgeben. Weitere 1,7 Milliarden Euro sind laut Regierungsentwurf als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre ausgebracht. Hinzu kommt eine weitere Milliarde Euro, die in früheren Förderprogrammen für die Jahre ab 2023 ausgebracht worden ist.
Im Haushaltsentwurf (20/1000, Einzelplan 25) der Bundesregierung sind in diesem Jahr für das Ministerium insgesamt Ausgaben von 4,93 Milliarden Euro vorgesehen. Das Ministerium wurde im Zuge der Bildung der Bundesregierung Ende 2021 neu geschaffen und will pro Jahr 100.000 Sozialwohnungen schaffen.
Drei Viertel der geplanten Ausgabe, rund 3,61 Milliarden Euro, entfallen auf Investitionen, gefolgt von 1,17 Milliarden Euro an Zuweisungen und Zuschüsse. Größter Einzelposten ist das Baukindergeld mit 994,58 Millionen Euro (2021: 896,05 Millionen Euro), gefolgt vom Wohngeld mit 895 Millionen Euro (2021: 735 Millionen Euro). Im Wohngeld enthalten sind 260 Millionen Euro als einmaliger Zuschuss an die Wohngeldempfänger aufgrund der gestiegenen Heizkosten.
Auch Zuschüsse für Investitionen im Rahmen von Umbaumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen der KfW-Bankengruppe sind mit 97 Millionen Euro aufgelistet. Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise sollen mit 6,5 Millionen Euro gefördert werden.
Der soziale Wohnungsbau schlägt mit 750 Millionen Euro zu Buche (2021: 400 Millionen Euro). Für Stadtentwicklung und Raumordnung sieht der Etat 1,53 Milliarden Euro vor. Dazu zählen 252,5 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur (2021: 90 Millionen Euro). Die Mittel für die Städtebauförderung summieren sich auf 1,13 Milliarden Euro, von denen 790 Millionen Euro wie im vergangenen Jahr als Zuweisungen an die Länder gehen sollen (hib Nr. 129 vom 21.03.2022).