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Das steckt im Bund-Länder-Pakt zur Planungsbeschleunigung

Die Länder und die Bundesregierung haben seit dem vergangenen Jahr einen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung verhandelt. Dieser wurde am 6. November 2023 auf der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) beschlossen. Auch für das Bauen sind zahlreiche Maßnahmen dabei.

Die Bundesregierung hat bereits drei Beschleunigungspakete vorgelegt. Nun wurde ein gemeinsames Papier zusammen mit den Ländern verhandelt. Diese umfassen alle Ressorts. Die Maßnahme zum Beschleunigen des Bauens finden Sie hier:

1. Bauplanungsrecht: Das förmliches Beteiligungsverfahren wird auf das digitale Verfahren im Regelfall umgestellt, Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird verkürzt.

2. Baugesetzbuch: Bund unterzieht BauGB im Jahr 2023 einer umfassenden Novelle. Bund und Länder sorgen dafür, dass das gesamte Aufstellungsverfahren bis zur Planerstellung und Festsetzung digitalisiert wird.

3. Generalklausel des § 246: In angespannten Wohnungsmärkten wird eine an die Generalklausel des § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch (BauGB) angelehnte Sonderregelung befristet bis zum 31. Dezember 2026 geschaffen.

4. TA-Lärm: Der Bund wird in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe anheben. Über die Anwendung der Experimentierklausel entscheidet die Gemeinde im Bebauungsplan.

5. Landesbauordnungen: Eine weitere Harmonisierung der teils unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Landesbauordnungen ist sinnvoll. Die Länder werden ihre unterschiedlichen Bauordnungen vereinheitlichen, wo dies der Beschleunigung dient. Die Länder werden außerdem regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen für das serielle und modulare Bauen bundesweite Gültigkeit erhalten.

6. Genehmigungsfiktion: Wie im Bündnis bezahlbarer Wohnraum vereinbart, werden die Länder für die Genehmigungsverfahren im Wohnungsbau befristet bis 2026 in allen Landesbauordnungen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten einführen, soweit noch nicht geschehen.

7. Stellplatzverordnung: Die Länder werden außerdem Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlichen und so anpassen, dass die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten und Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand entfällt.

8. Wärmepumpen: Die Länder werden Wärmepumpen als technische Gebäudeausrüstung einstufen, um typenbezogene einheitliche Mindestabstände zur Grundstücksgrenze zu gewährleisten.

9. Gebäudetyp E: Es wird der neue Gebäudetyp E zugelassen. Der Bund sorgt für eine Anpassung des Bauvertragsrechts. Die Bundesregierung wird bis Ende 2023 eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“ vorlegen.

10. Digitaler Bauantrag: Den digitalen Bauantrag werden die Länder mit den Kommunen bis spätestens Mitte 2024 umsetzen.

BFW-Position: Der BFW begrüßt die Beschlüsse zur Planungsbeschleunigung. Digitalisierung und Fristverkürzungen sind richtige Schritte, jedoch kommt es auf die Umsetzung an. Papier ist bekanntlich geduldig. Die digitale Einreichung von Planungsunterlagen sollte eine Selbstverständlichkeit sein, ist jedoch oft genug nicht möglich. Dass der digitale Bauantrag bis Mitte 2024 in allen Ländern kommen soll, ist überfällig.

Eine Experimentierklausel für die TA Lärm ist ein guter Ansatz, jedoch liegt die Anwendung bei den Kommunen. Diese sind oft genug nicht für ihre Experimentierfreude bekannt. Ähnliches gilt für Genehmigungsfiktionen. Diese funktioniert nur dann, wenn eine Kommune einen Bauantrag als vollständig bewertet. Werden Unterlagen nachgefordert, startet die Frist von Neuem.

Die Abschaffung der Stellplatzverordnung bei Umbauten und Aufstockungen ist sehr zu begrüßen. Dies stellt eine echte Erleichterung für die mittelständische Immobilienwirtschaft dar.

Alles in allem ist es nun an Bund und Ländern das Vereinbarte umzusetzen. Gelingt dies, so ist tatsächlich ein Schritt nach vorne gemacht. Die nächste Möglichkeit an der Umsetzung zu arbeiten, steht schon bald an. Am 22. November 2023 tagt die Bauministerkonferenz.

Weitere Informationen:

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