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CO2-Preis-Anteil für Vermieter auf der Kippe

Die von der Bundesregierung geplante hälftige Aufteilung des Heizkosten-Aufschlags zwischen Mietenden und Vermietenden durch den CO2-Preis ist noch nicht beschlossene Sache. Das Thema stand am Mittwoch (02.06.21) nicht wie ursprünglich geplant zur Abstimmung im Bundeskabinett. Zuvor hatte die Unionsfraktion deutlich gemacht, dass sie dem Vorhaben nicht zustimmen wird. Bis in die Nacht wurde offenbar ohne konkretes Ergebnis verhandelt.

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Jan-Marco Luczak, erklärte: „Die hälftige Umwälzung der CO2-Verbrauchskosten auf die Vermieter stellt einen fundamentalen Bruch des Verursacherprinzips dar“. Auf diesen Punkt hatte auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen in einer Pressemitteilung hingewiesen. BFW-Präsident Andreas Ibel warnte vor einem Schnellschuss, der im Chaos endet und ergänzte: „Durch die Neuregelung wird die Steuerungswirkung der CO2-Bepreisung halbiert“.

Die Kritik zielt vor allem darauf, dass Vermieterinnen und Vermieter keinen Einfluss auf das Verbrauchsverhalten von Mietenden haben. Durch den Vorschlag zur hälftigen Kostenteilung hätten sie aber dennoch dafür zahlen müssen. Nach den Worten des CDU-Politikers Luczak würden damit sogar Anreize für klimaschädliches Nutzerverhalten geschaffen. Außerdem könnten es kinderreiche Familien oder Senioren mit einem höheren Heizbedarf künftig schwieriger haben, eine Wohnung zu finden. Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter kritisiert diese Argumentation und wirft der Union vor, den sozialen Zusammenhalt beim Klimaschutz zu hintertreiben. Er verteidigte die Umlage des verbrauchsabhängigen CO2-Preises auch auf die Vermieter als sinnvoll und gerecht und warf CDU und CSU eine Blockade-Haltung vor.

Aus Sicht des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen ist die Erreichung der Klimaziele eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht zu Lasten einzelner Gruppen gelöst werden kann. Deshalb kommt es auf starke Anreize und gezielte Förderung an, um die energetische Sanierung des Gebäudebestandes voranzubringen. Zudem ist es wichtig, dass im politischen Diskussionsprozess auch Experten aus der Praxis gehört werden. Bei der bislang diskutierten Regelung war das nicht der Fall.

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