Blick in den Plenarsaal des Bundestags/Photo by Claudio Schwarz | @purzlbaum on Unsplash

Bundestag und Bundesrat beschließen Mietspiegel-Reform

Städte und Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel erstellen. Diese Pflicht ist Teil einer Reform, die nach dem Bundestag auch der Bundesrat beschlossen hat. Nach Angaben des rechtspolitischen Sprechers der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, gibt es in mehr als 80 der 200 größten deutschen Städte derzeit keinen gültigen Mietspiegel. Die Mietspiegel-Pflicht war erst während der parlamentarischen Beratungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden.

Unverändert geblieben sind dagegen die Fristen für die Überarbeitung der Mietspiegel, die ursprünglich verlängert werden sollten. Für den Erhalt der Regelung hatte sich der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen eingesetzt. Nun bleibt es dabei, dass Mietspiegel nach zwei Jahren aktualisiert und nach vier Jahren neu erstellt werden müssen. Eine Verlängerung hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären, erklärte der CDU-Rechtsexperte Jan-Marco Luczak.

Darüber hinaus begrüßt der BFW die Beibehaltung der anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel. Immobilienunternehmen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, auch bei Vorhandensein eines qualifizierten Mietspiegels Mieterhöhungen mit drei Vergleichswohnungen zu begründen. Dies sei ein Beitrag, um den Praxisbezug und die Marktnähe des qualifizierten Mietspiegels zu erhalten, teilte der Verband mit.

Ausführliche Informationen zum Thema Mietspiegel-Reform haben BFW-Mitglieder am Mittwoch im Rahmen einer ausführlichen Mitgliederinformation erhalten. Auf Wunsch übersenden wir diese gern auch noch einmal per Mail.

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.