Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, Kommunen und Ländern umfassende baurechtliche Handlungsbefugnisse zur Bereitstellung von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine zu ermöglichen. Eine entsprechende Entschließung hat er in seiner Plenarsitzung am 11. März 2022 gefasst.
Sonderregelung soll wieder aufleben
Konkret fordern die Länder, eine in der letzten Flüchtlingskrise eingeführte Sonderregel im Baugesetzbuch kurzfristig wieder in Kraft zu setzen: Nach § 246 Absatz 14 des Baugesetzbuches konnte bis zum 31. Dezember 2019 von den Vorschriften des Baurechts abgewichen werden, wenn auch bei Anwendung der sonstigen Sonderregeln für Flüchtlingsbauten, die noch bis 2024 fortgelten, dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Planungssicherheit für Kommunen
Da derzeit nicht abschätzbar sei, wie viele ukrainische Kriegsflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland Schutz und Hilfe suchen, benötigten die Kommunen umfassende bauplanungsrechtliche Handlungs- und Umsetzungsfreiheit zur Schaffung von Unterkünften.
Übermittlung an Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.