Pressesprecherin, PR/Kommunikation
Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg kritisiert den heute von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Mietendeckel aufs Schärfste. Das gegen alle fachlichen und rechtlichen Hinweise verabschiedete Gesetz steht nach Einschätzung des BFW im eklatanten Widerspruch zum Grundgesetz und ist daher verfassungswidrig, weil dem Land Berlin in dieser Frage die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehlt.
Zudem stellt der Mietendeckel einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Wohnungsunternehmen dar, kommt einer Teilenteignung von Vermietern gleich und verstößt gegen die Vertragsfreiheit.
Das Berliner Parlament schlägt alle warnenden Hinweise und Rechtsgutachten in den Wind und schädigt die gesamte Berliner Wirtschaft!
Susanne Klabe, Geschäftsführerin BFW-Landesverband Berlin/Brandenburg
„Der Berliner Mietendeckel ist eher ein politisches Programm der rot-rot-grünen Landesregierung als ein substanzielles Gesetz mit fachlicher Qualität. Es ist fahrlässig, dass auch das Berliner Parlament alle warnenden Hinweise und Rechtsgutachten in den Wind schlägt, mit dieser staatlichen Regulierung unverhältnismäßig in den Wohnungsmarkt eingreift und die gesamte Berliner Wirtschaft schädigt. Dass das Berliner Parlament ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, ist ein schwerer Rückschlag für die Glaubwürdigkeit der Politik. Der Senat verspricht Dinge, die er langfristig nicht halten kann“, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V.
BFW-Mitgliedsunternehmen stellen Neubau von 9.000 Wohnungen zurück
Der Mietendeckel trifft nach Einschätzung des BFW außer Genossenschaften vor allem Klein-Vermieter, ohne die wahren Ursachen für die prekäre Lage am Berliner Wohnungsmarkt zu bekämpfen. Nur der Neubau von Wohnungen kann das Wohnungsproblem lösen, die Deckelung bzw. Absenkung der Mieten dagegen verschärft das Problem. Schon jetzt haben die Mitgliedsunternehmen des BFW wegen der unabsehbaren Auswirkungen des Mietendeckels bereits geplante Neubauvorhaben in einem Umfang von mehr als 9.000 Wohnungen zurückgestellt. Zusätzlich wurden auch Investitionen und Modernisierungen auf Eis gelegt.
Berliner Mietspiegel wird außer Kraft gesetzt
Der BFW warnt vor den Folgen, die der Mietendeckel haben wird: Das Parlament setzt mit seiner Beschlussfassung den Berliner Mietspiegel als ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter für über ein Jahrzehnt außer Kraft.
Frühestens sechs Jahre nach Ablauf des Gesetzes wäre nach der novellierten Bundesgesetzgebung eine Datenerhebung für die Erstellung eines neuen Mietspiegels rechtlich möglich, also voraussichtlich im Herbst 2031. Ein neuer, rechtssicherer Mietspiegel könnte erst im Frühjahr 2032 in Kraft treten. Ab dem Jahr 2026 wären damit Mieterhöhungen dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt – mit der Folge deutlich höherer Mieten.
„Was für ein Scherbenhaufen! Der rot-rot-grüne Senat wirft mit dem Mietendeckel, den willkürlich festgelegten Mietobergrenzen und der verfassungswidrigen Absenkung von Mieten den Berliner Mietspiegel einfach auf den Müll. Das nenne ich eine beispiellose Verantwortungslosigkeit gegenüber den Berlinerinnen und Berlinern, das ist eine bewusste Täuschung“,so die Geschäftsführerin
Der Mietendeckel bringt keine Entlastung für Berliner Mieterinnen und Mieter – und der Senat sieht das offensichtlich genauso!
Susanne Klabe, Geschäftsführerin BFW-Landesverband Berlin/Brandenburg
„Sobald die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels festgestellt ist, werden zwangsläufig die Wohnungsmieten mehr denn je steigen, die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt wird dramatisch zunehmen. Eine Entlastung für die Mieterinnen und Mieter, die der Senat versprochen hat, bringt der Mietendeckel langfristig nicht. Der Senat sieht es offensichtlich genauso, denn er empfiehlt ja, das eingesparte Geld zur Seite zu legen. Ein beispielloser Vorgang“, sagt Susanne Klabe.
Klabe weiter: „Der Mietendeckel wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Welle von Mietstreitigkeiten führen. Das finanzielle Risiko für die Mieterinnen und Mieter wird durch ausstehende Mietforderungen bis zu eine Milliarde Euro betragen. An einer Stelle sind wir mit dem Senat einig: Das vermeintlich eingesparte Geld sollte man lieber auf die Seite legen.“