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BFW in der Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz

BFW-Präsident Dirk Salewski nahm als Sachverständiger am 06.11.23 an der zweiten Anhörung zum Wärmeplanungsgesetz im Bauausschuss des Bundestages teil.

Im Mittelpunkt standen Änderungsanträge der Ampelfraktionen zu bauplanungsrechtlichen Themen. Diese sollen an das Wärmeplanungsgesetz angehängt werden (sogenanntes Omnibusverfahren).  Zentrales Thema der Änderungsanträge war das vereinfachte Bauen im Außenbereich, wie z.B. § 13b BauGB. Diese Regelung wurde am 18.7.2023 vom Bundesverwaltungsgericht für europarechtswidrig erklärt und muss nun korrigiert werden. Die Ampelfraktionen beschränken sich in ihrem Änderungsantrag jedoch lediglich auf eine Heilungsvorschrift zu den vom Gerichtsurteil betroffenen Bebauungsplänen.

Dirk Salewski wies nachdrücklich darauf hin, dass diese Korrekturvorschrift nicht geeignet ist, das Bauen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Sein Fazit zum Änderungsantrag: Die Heilungsvorschrift zu § 13b BauGB schafft Rechtssicherheit, bringt das Bauen jedoch nicht voran. Der BFW setzt sich stattdessen für eine europarechtskonforme Neukonzipierung von 13b Baugesetzbuch ein, der die formalen Anforderungen im Bauplanungsrecht vereinfacht und das Bauen im Außenbereich erleichtert. Weiterer Punkt der Ausführungen von Dirk Salewski war die Forderung, Vereinfachungen zum Flüchtlingswohnungsbau auf Gebiete mit Wohnmangellagen zu übertragen. Auf Nachfrage erläuterte Salewski auch weitere BFW-Vorschläge für ein echtes Baubeschleunigung- und Wohnungsbaustärkungsgesetz. Das BFW-Papier mit konkreten Vorschlägen liegt auch dem Bundesbauministerium bereits vor.

Salewski machte noch einmal klar, dass Absichtserklärungen nicht mehr reichen. Die Immobilienwirtschaft steht kurz vor einer Katastrophe. Jetzt kommt es für die Politik darauf an, endlich zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen.     

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie der in der Anlage beigefügten Stellungnahme.

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