Justiziar/Leiter Recht
Mit seiner Entscheidung vom 21. Mai 2026 hat der Bundesgerichtshof (Az. I ZR 224/25)die rechtlichen Anforderungen an die Trennung von Wohnungsverwaltung und Wohnungsvermittlung deutlich verschärft.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass einem Wohnungsvermittler keine Provision zusteht, wenn er zugleich Verwalter der vermittelten Wohnung ist. Dieses Provisionsverbot gilt uneingeschränkt sowohl gegenüber dem Mieter als auch gegenüber dem Vermieter.
Damit stellt der BGH klar, dass jede Vergütungsvereinbarung, die wirtschaftlich eine Vermittlungsleistung im eigenen Verwaltungsbestand honoriert, unzulässig ist, unabhängig davon, wie sie vertraglich bezeichnet wird.
Weitere Infos im BFW-Newsroom .
Das Urteil wirft für Verwaltungsunternehmen, Makler und Eigentümer zahlreiche Praxisfragen auf, insbesondere im Hinblick auf bestehende Verwalterverträge, mögliche Rückforderungsansprüche und die künftige Ausgestaltung von Vergütungsmodellen.
Der BFW hat daher auf Initiative des BFW Landesverband Berlin/Brandenburg und in Zusammenarbeit mit dem BFW Landesverband Nord sowie der Kanzlei Knauthe Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, vertreten durch Rechtsanwalt Gabriel Deutscher, einen Ad-hoc-Arbeitskreis mit BFW-Mitgliedern durchgeführt
Auf Grundlage dieser Zusammenarbeit wurden durch Rechtsanwalt Gabriel Deutscher praxisorientierte Handlungsempfehlungen für BFW-Mitglieder erarbeitet. Die Handlungsempfehlungen ergänzen und erweitern die bereits Anfang Juli veröffentlichte BFW-Mitgliederinformation zum BGH-Urteil
Die Unterlagen enthalten insbesondere:
- Eine gutachterliche rechtliche Bewertung der aus dem Urteil resultierenden Risiken und Handlungsoptionen.
- Hinweise zum Umgang mit bestehenden Verwalterverträgen,
- Empfehlungen und Formulierungsvorschläge für einvernehmliche Lösungen zwischen Eigentümern und Verwaltungsunternehmen,
- Vorschläge für eine rechtssichere zukünftige Vertragsgestaltung
BFW-Mitglieder können die Unterlagen bei Bedarf über die Bundesgeschäftsstelle anfordern. Bitte wenden Sie sich hierzu bitte an franco.hoefling@bfw-bund.de
- Franco Höfling
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